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27.05.01 -- Ralf Heuberger

"Jeder Hund eine Gefahr" (sehr lang)














Hallo ich habe den nachfolgenden Artikel am Samstag bei uns
in der Tageszeitung gelessen. Vielleicht weiß jemand von euch etwas mehr über diesen Verein.

Wir sind keine Hundehasser. Dieser Satz ist Robert Smida ganz wichtig. Trotzdem stellen seiner Ansicht nach alle Hunde - gleich welcher Rasse - eine unberechenbare Gefahr dar, was schlimme Angriffe nicht nur von so genannten sondern unterschiedlichster Hunderassen auf Menschen immer wieder zeigten. Zusammen mit einigen Mitstreitern hat Smida im Ostallgäu den "Verein für besseren Umgang mit Hunden" gegründet. Dieser fordert die Einführung einer bayerischen Landeshundeverordnung, die Hundehaltern unter anderem vorschreibt, ihre Vierbeiner grundsätzlich anzuleinen.

Frage: Welche Ziele verfolgt der Verein?
Smida: Wir verstehen uns als Sprecher von unzähligen Menschen in Bayern, die gegenüber Hunden Angstgefühle haben.
Denn uns steht der Schutz des Staates zu. Wenn mich ein fremder Hund anspringt und beschnüffelt und ich das nicht will, ist der Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt, der besagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist. Das ist zwar eine sehr kleinliche Auslegung, aber die Schmerzgrenze ist nun einmal erreicht, wenn man beim joggen ständig von fremden Hunden angesprungen wird, deren Besitzer nur hinterherrufen: "Der tut nichts und wir sind gut versichert." Dabei hat jeder Hund einmal einen schlechten Tag - und beißt dann zu. Wir haben uns verpflichtet, in Zukunft die Politik dafür verantwortlich zu machen.
Frage: Wie wird das konkret aussehen?
Smida: Zusammen mit einem Anwalt haben wir eine "Verordnung über das Halten von Hunden im Freistaat Bayern", eine sogenannte LHV, entworfen und an die verantwortlichen Politiker , unter anderem Ministerpräsident Edmund Stoiber, weitergegeben. Nach gut vier Monaten haben wir jetzt auche eine Antwort von der Staatskanzlei bekommen. Diese hat uns sehr entsetzt, da mann immer noch der Meinung ist, dass sich die bestehenden Verordnungen in Bayern bewährt haben zum Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von besonders aggressiven Hunden augehen.
Frage: So giebt es in Bayern seit 1992 eine "Kampfhund-Verordnung". Was gefällt Ihnen an der nicht?
Smida: Sie gibt nicht viel her, da sie sich auf einige wenige aggressive Kampfhund-Rassen beschränkt und alle anderen Hunderassen unbeachtet lässt. Viel bessere Verordnungen gibt es in Nordrhein-Westfalen und in Berlin: In Berlin muss grundsätzlich jeder Hund an die Leine, in Nordrhein-Westfalen jeder ab 40 Zentimetern Höhe.
Frage: Was wollen Sie mit ihrer Verordnung erreichen?
Smida: Wir wollen die Zahl der schlimmen Übergriffe von Hunden auf Menschen reduzieren und tötliche Vorfälle genz vermeiden.
Frage: Was fordern sie im einzelnen?
Smida: Wir forden beispielsweise, dass der Hund in einer Ortschaft an einer bis zu zwei Meter langen reißsicheren Leine geführt werden muss. Außerhalb von Orten ist das Tier an eine bis zu sechs Meter lange Leine zu legen. Hunde über 45 Zentimeter Schulterhöhe haben einen Maulkorb zu tragen. Auslaufzeiten von Hunden sind je nach Rasse und Alter im einklang mit einer tiergerechten Haltung täglich einzuhalten. Ein Grundstück ist, beispielsweise durch einen Zaun, so zu sichern, dass es der Hund nicht verlassen kann. Innerhalb eines eingezäunten Grundstücks, auf dem sich Kinder bis zu neun Jahren befinden braucht ein Hund eine Aufsichtsperson.
Frage: Widersprechen Ihre Forderungen nicht dem Tierschutz?
Smida: Tierschutz ist wichtig, aber der Menschenschutz hat Vorrang. Und durch eine sechs Meter lange Leine ist kein Hund eingeschränkt. Und es gibt durchaus auch verantwortungsvolle Hundebesitzer, die überhaupt kein Problem damit haben, ihr Tier an einer Leine zu führen, weil sie die Angst vieler Menschen auch akzeptieren.
Frage: Vor manchem unvernünftigen und aggressiven Hundebesitzer muss man uns mehr schützen als vor seinem Hund. Denn Tierliebe und Tierschutz gilt bei vielen nur für das eigene Tier. Der Hund hat nun einmal Jagdinstinkte, da kann er gar nichts dafür. Deshalb muss der Halter aufpassen dass es zu keinem Fehlverhalten kommt. Doch ohne gesetzliche Regelung läuft da, wie wir wissen, gar nichts. Denn sonst könnte man auch die Straßenverkehrsordnung auf eine freiwillige Basis stellen. Oder die Wehrpflicht.
  27.5.01"Jeder Hund eine Gefahr" (sehr lang)   Ralf Heuberger  
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