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Hallo Michael!
Ich finde Carolin hat ganz recht. Gesetzlich geregelte Ausgangszeiten!!!!!Das soll ja wohl ein Witz sein. Willst Du gestzlich geregelt haben,wann Du aufs Kloh gehen darfst? Also ab jetzt dann nur noch 7.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends. Wenn Du dazwischen mal mußt, mußt Du es Dir eben verkneifen, haste Pech gehabt. Und denn Hund auch außerhalb nur an einer höchstens 6m langen Leine auszuführen ist ja wohl die größte Tierquälerei. Jeder Hund muß sich mal austoben und da reicht kein 40qm Garten aus, abgesehen davon, daß viele Menschen in der Stadt nicht das Glück haben überhaupt einen Garten zu haben. Ich will ja nicht hoffen, daß Du Deinen Hund so hälst.
Gruß Uta und Vio
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