Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle.
Es lies mir nun doch keine Ruhe und ich habe mir mal den entsprechenden Absatz aus dem Tierschutzgestz rausgesucht.
Und es sagt auch das auch, was ich denke und unterstützt mich in meiner Entscheidung zur Kastration:
"Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt NICHT (!!!)zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder wenn- soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. Eingriffe sind durch einen Tierarzt vorzunehmen."