Hunde.com Startseite Das neue Hundeforum - jetzt anmelden!
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




02.10.01 -- sarkasha

RE: Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle.














Wir haben mehrere Hunde und das Thema Sterilisation/Kastration stellte sich uns automatisch, da es Männlein und Weiblein gemischt sind. Nach mehreren Besuchen bei unterschiedlichen Tierärzten kam erstmal heraus, dass eine Sterilisation von Hunden überhaupt nicht vorgenommen wird, da dies als "unsaubere" Kastration angesehen wird. So werden sowohl Rüden als auch Hündinnen generell kastriert. Die für uns entscheidenste Frage war - was passiert danach? Wie gehen die Hunde mit der veränderten Hormonsituation um? Wir Menschen erhalten Hormonpräparate - nur die Hunde nicht. "Diese empfinden das als nicht so schlimm" wurde uns gesagt. Wer bitteschön kann das beurteilen? Nur weil Tiere Schmerzen und Unwohlsein nicht in gleichem Maße zeigen wie wir Menschen soll es "weniger schlimm" sein? Fakt ist, dass unser Egoismus (Hündinnen tropfen ja) die Tiere jahrelangen Hormonstörungen bewußt aussetzt und wir uns keine Gedanken darüber machen. Ein zweiter Aspekt für uns war, dass wir das Wesen unseres Rüden erhalten wollten. Welches sich nach einer Kastration auch ändern kann. Kastraten werden meist ruhiger und gelassener, erregen unter Artgenossen aber auch Unverständnis und Aggressionen, da diese die "komischen" Verhaltensweisen von kastrierten Rüden nicht einschätzen können. Wir haben nach langem Suchen einen TA gefunden, der - auch aufgrund der Tatsache, dass unser Rüde Knochenprobleme hat und daher nicht zunehmen darf (auch ein Nachteil der Kastration bei beiden Geschlechtern) - bei ihm eine Sterilisation vornimmt und keine Kastration. Der Eingriff ist etwas komplizierter, aber dadurch werden die o.a. nachteiligen Effekte ausgeschlossen. Unsere Hündinnen werden nur dann operiert, wenn eindeutige medizinische Gründe vorliegen, wie Scheinträchtigkeit, übermässige Läufigkeit oder Ausbleiben einer Läufigkeit. Wer einmal eine ähnliche Operation hat erleiden müssen (wie das bei mir der Fall war) und den Bauch aufgeschnitten bekommen hat - der setzt seine Tiere nicht einer derartigen Operation aus. So etwas tut man keinem Lebewesen an, nur weil man in der Läufigkeit etwas öfter den Boden wischen muß.. Denkt mal drüber nach.
Grüsslies,
sarkasha
Thema: Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle.


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck