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02.10.01 --
sheltie
RE: Kastration: DAS steht im Tierschutzgesetz... An alle Cojoma, Barbara
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Hallo,
ich finde, das hängt immer davon ab, wieviel der hund "noch vom leben hat", und das meine ich vollkommen ernst. wenn das tier sich nur noch quält, finde ich auch, man sollte in erwägung ziehen, es zu erlösen, kann mir aber auch gut vorstellen, daß es hunde gibt, die z.B: nicht mehr gut gehen können, sich aber noch nach herzenlust "rölzen" können, zufrieden sind, wenn sie überall dabei sein dürfen etc.
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