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Hi,
"zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder wenn- soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine "
Ich sehe das so, daß ein HAUShund sich nicht unkontrolliert fortpflanzen kann (normalerweise), im Gegensatz z.B. zu Bauernhofkatzen.
Und ZWINGEND erforderlich ist eine Kastration eines HAUShundes auch nicht zur weiteren Nutzung oder Haltung - es sei denn man hat mehrere Hunde und keine Möglichkeit sie zuverlässig zu trennen.
Man kann diesen Abschnitt SEHR unterschiedlich interpretieren und Klarheit könnte hier nur ein Jurist schaffen, bzw. ein Begleittext zum Gesetzestext.
Für mich ist das KEINE Unterstützung des Kastrationsgedankens.
Nicht-Juristen-Gruß
Gabi
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