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17.12.99 -- George Young

Hessen: Koalition drückt neues Jagdgesetz durch














Koalition drückt neues Jagdgesetz durch SPD und Grüne protestieren scharf gegen erweiterte Wildfütterung und Fallenjagd WIESBADEN. In Hessens Wäldern darf das Wild schon in diesem Winter mit Saftfutter gefüttert werden. Wildfallen brauchen keine Zulassung mehr, und wildernde Hunde und Katzen können in der Brutzeit im Umkreis von mehr als 300 Metern von der nächsten Ansiedlung von Jägern geschossen werden. Das sind Kernpunkte des neuen hessischen Jagdrechtes, das der Landtag am Donnerstag mit den Stimmen der CDU/FDP-Mehrheit angenommen hat. SPD und Grüne protestierten lautstark gegen die Reform. Die SPD-Abgeordnete Silvia Hillenbrand zerriss am Rednerpodium demonstrativ den Gesetzentwurf. Ursula Hammann (Grüne) nannte das Gesetz einen 'Rückschritt in die 60er Jahre' und einen krassen Verstoß gegen den Tierschutz. Mit der Erweiterung der Wildfütterung von Januar bis April und den Lockerungen bei der Fallenjagd werde den Jägern eine größere Mitverantwortung zufallen, sagte Umweltminister Wilhelm Dietzel. Diese Verantwortung, so der Christdemokrat, hätten sie seit Jahrtausenden erfolgreich übernommen. Die Jäger könnten entscheiden, ob Tiere in harten Wintern zusätzliches Futter brauchten, und sie würden über den korrekten Einsatz von Tierfallen wachen. Mit dem Gesetz schaffe die Regierung einen Ausgleich der Interessen von Wild und Wald. Übermäßige Verbissschäden wegen der Wildfütterung seien nicht zu erwarten. Die Forstfachleute seien schließlich bei der Festlegung der Abschusszahlen beteiligt. Die Grünen-Abgeordnete Ursula Hammann meinte dagegen, mit der zusätzlichen Fütterung sollten die Tiere nur gemästet werden. Es gehe nicht um die Rettung der Tiere im Winter, sondern um fettere Trophäen für die Jäger. Die Fallenjagd und der Abschuss von wildernden Katzen bringe unnötiges Leid über die Tiere. lhe [ dokument info ]
Frankfurter Rundschau 1999 Dokument erstellt am 16.12.1999 um 20.45 Uhr Erscheinungsdatum 17.12.1999 http://www.frankfurter-rundschau.de/fr/183/t183005.htm
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