Koalition drückt neues Jagdgesetz durch
SPD und Grüne protestieren scharf gegen erweiterte Wildfütterung und
Fallenjagd
WIESBADEN. In Hessens Wäldern darf das Wild schon in diesem Winter mit
Saftfutter gefüttert werden. Wildfallen brauchen keine Zulassung mehr,
und wildernde Hunde und Katzen können in der Brutzeit im Umkreis von
mehr als 300 Metern von der nächsten Ansiedlung von Jägern geschossen
werden. Das sind Kernpunkte des neuen hessischen Jagdrechtes, das der
Landtag am Donnerstag mit den Stimmen der CDU/FDP-Mehrheit angenommen
hat.
SPD und Grüne protestierten lautstark gegen die Reform. Die
SPD-Abgeordnete Silvia Hillenbrand zerriss am Rednerpodium demonstrativ
den Gesetzentwurf. Ursula Hammann (Grüne) nannte das Gesetz einen
'Rückschritt in die 60er Jahre' und einen krassen Verstoß gegen den
Tierschutz.
Mit der Erweiterung der Wildfütterung von Januar bis April und den
Lockerungen bei der Fallenjagd werde den Jägern eine größere
Mitverantwortung zufallen, sagte Umweltminister Wilhelm Dietzel. Diese
Verantwortung, so der Christdemokrat, hätten sie seit Jahrtausenden
erfolgreich übernommen.
Die Jäger könnten entscheiden, ob Tiere in harten Wintern zusätzliches
Futter brauchten, und sie würden über den korrekten Einsatz von
Tierfallen wachen. Mit dem Gesetz schaffe die Regierung einen Ausgleich
der Interessen von Wild und Wald. Übermäßige Verbissschäden wegen der
Wildfütterung seien nicht zu erwarten. Die Forstfachleute seien
schließlich bei der Festlegung der Abschusszahlen beteiligt.
Die Grünen-Abgeordnete Ursula Hammann meinte dagegen, mit der
zusätzlichen Fütterung sollten die Tiere nur gemästet werden. Es gehe
nicht um die Rettung der Tiere im Winter, sondern um fettere Trophäen
für die Jäger. Die Fallenjagd und der Abschuss von wildernden Katzen
bringe unnötiges Leid über die Tiere. lhe
[ dokument info ]
Frankfurter Rundschau 1999
Dokument erstellt am 16.12.1999 um 20.45 Uhr
Erscheinungsdatum 17.12.1999
http://www.frankfurter-rundschau.de/fr/183/t183005.htm