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04.01.00 --
Paul Cech
Re: Hessen: Koalition drücktneues Jagdgesetz durch
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WiegandCJ wrote:
Wenn Du Jagdpächter bist und selbst keine eingenen vereidigten
Jagdschutzorgane beschäftigt hast, dann gilt - nach steirischen Recht -
§35 des Jagdgesetzes, in dem die Rechte und Pflichten aufgelistet sind.
Solche Personen (Jäger) habe ich übrigens niemals als Hobby-Jäger
bezeichnet, und deren Arbeit nie in Zweifel gestellt.
Das zu diskutieren würde endlos dauern: Nur: Jagen (ausgenommen
Berufsjäger) oder Hundesport ist doch Hobby (wenn es freiwillig und in
der Freizeit ausgeübt wird). Dass zu vielen Hobbys Pflichten gehören
(Wildscheine, Einsätze, etc.) mögen 'unangenehme' Begleiterscheinungen
sein, gehören aber dazu. Es wird auch kaum das Hobby eines Seglers sein,
alljährlich sein z.B. Holzboot abzuschmiergeln und 3x neu zu streichen.
Es wird Euch schon noch gelingen, uns auch das noch zu verbieten ;-))
Die FF-Leute haben bei uns noch ein Privileg: Sie dürfen die
Löschfahrzeuge (über 7,5t) auch mit 0,5 Promille Alkohol fahren und
nicht nur mit 0,1 Promille, wie andere LKW-Lenker.
Diese Verordnung (von der ÖVP gewünscht) würde kurioserweise in der
Regierung gegen eine Liberalisierung zum Telekomunikationsgesetz (von
der SPÖ vorgeschlagen) eingetauscht.
Ähh... Blaulicht haben auch die Einsatzautos der RH-Staffeln.
Herzliche Gruesse
Paul
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