Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...
Im Artikel «20000105094931.21008.00000041@nso-bh.aol.com», schulzmaico@aol.com
(Maico Schulz) schreibt:
Es würde wohl nur dann eine Mitschuldquote geben, wenn der Getroffene sich in
der Dunkelheit abseits von Wegen aufgehalten hätte, und diese Quote wäre dann
auch sehr klein. Urteile bisher nicht bekannt.
Ein 'Abschuß' auf einem Feld- oder Waldweg ist sicherlich kein
einzukalkulierendes Risiko für den Spaziergänger. aber abseits von Wegen und in
der Dunkelheit muß man eben auch selbst etwas für die eigene Sicherheit tun.
Carl