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04.01.00 -- Thorsten Bick

Re: Hessen: Koalition drückt neues Jagdgesetz durch














Paul Cech schrieb in Nachricht «38628686.E7C93171@magnet.at»... Hi Paul, auf die Gefahr hin, übertrieben sachlich zu sein ... :-) Ähnliche 'Normen' gibt es in D auch - je nach Bundesland ist festgelegt, auf wieviel Hektar Jagdfläche wieviele Personen Pächter sein _dürfen_ - nicht müssen. Hinzu kommen dann noch diejenigen, die einen offiziellen Erlaubnisschein (entgeltlich/unentgeltlich) haben - auch deren Zahl ist festgelegt. Vermutlich ist es zu weiten Teilen genau anders herum - eine Reihe von Leuten können sich ein Revier leisten, wohnen aber nicht direkt vor Ort, andere wiederum können es nicht, hätten aber gerne eine Jagdgelegenheit - also tut man sich zusammen und hilft einander. Derjenige vor Ort übernimmt dann anfallende Arbeiten und Termine wie z.B. die Kontrolle von Schutzzäunen um Getreide oder schaut nach, ob
die Holme von Leitern etc. kaputt sind, versteht sich vielleicht recht gut mit Leuten aus der Jagdgenossenschaft oder besitzt selber Grund in diesem Revier. Wenn Dir das zu feudalistisch ist, nimm die Fälle von mehreren Jägern eines Ortes, die sich zusammentun, um das Gemeinderevier zu pachten - möglicherweise haben auch einige von diesen noch eigene Flächen darin. Da recht schnell die Erkenntnis eintritt, daß man auch bei dem schönsten Revier nur einen Hintern, das Jahr 365 (und sehr viel weniger jagdlich nutzbare) Tage hat, teilt man sich auch die Ansitz-'arbeit' auf - Klage eines Bekannten aus dem Bayerischen Wald mit knapp 800 ha-Revier: Normalerweise bräuchte ich pro 100 ha einen Jäger ... Diese Zahl ist jedoch abhängig von Revierstruktur und vorhandenen Wildarten - Mit Wildschweinen, Wald und viel Mais etc. ist der Arbeitsaufwand sehr viel höher als in der weiten Feldflur - dennoch: Mit der minimal zulässigen Zahl von Pächtern kämen viele Reviere nicht sonderlich weit. deshalb kannst Du da --» wohl durchaus eine '0' dranmachen. Dann leg mal fix um: Da in Ö, sagen wir mal, die Hälfte Gebirge zu finden ist, sind diese Reviere meist sehr viel größer als in D, zusätzlich sind Bergflächen schwieriger zu bejagen als Feldreviere, bedeuten also mehr Arbeitsaufwand. Ergibt ungefähr 6000 Revier im 'Flachland' mit angenommenen, D-vergleichbaren ca. 500 ha Fläche pro Stück und der Rest im Gebirge mit angenommenen 1400 ha Fläche. Macht insgesamt 10,8 Mio. ha. oder ca. 575 ha pro 'Jagdschutzorgan'. Da diese Jagdschutzorgane selbstredend auch Jahresjagdkarteninhaber sind, ergeben sich gleichzeitig auch knapp 100 ha pro Jahresjagdkarteninhaber, also einer pro bejagbarem Quadratkilometer. Sollten das unter den oben angeführten Gesichtspunkten alles unnötige Hobbyisten sein? Ich glaube kaum, daß alle darüber hinaus 'nicht notwendig' sind, wie Du oben propagierst - denn so genau kann ein solches Gesetz wohl kaum eine Notwendigkeit vorschreiben. Beste Grüße, Thorsten
Thema: Hessen: Koalition drückt neues Jagdgesetz durch


 
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