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05.01.00 --
WiegandCJ
Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...
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Im Artikel «20000104113748.00414.00000205@nso-bd.aol.com», schulzmaico@aol.com
(Maico Schulz) schreibt:
Wir haben uns alle so selbstverständlich an das Waldbetretungsrecht gewöhnt,
daß fast niemand mehr seinen eigentlichen Inhalt kennt. Dabei bestimmt § 14
Bundeswaldgesetz ausdrücklich, daß das Betreten des Waldes _auf eigene Gefahr_
geschieht. Das bedeutet nicht, daß jeder Jäger ohne Rücksicht auf menschliche
Verluste so herumschießen darf. Das bedeutet aber auf der anderen Seite, daß
der Waldbesucher sich selbst gegen zu erwartende Risiken schützen muß.
Das Mitführen einer (eineschalteten) Taschenlampe ist bereits ein sehr
sinnvoller Schutz. Klar kann man dann nicht mehr so gut beobachten, aber man
wird sehr gut gesehen (was umgekehrt viele natürlich gar nicht wollen).
Schon möglich, aber, wie bereits gesagt: auf eigene Gefahr ;-))
Man schießt auch gelegentlich im Wald auf laufende Tiere, aber eigentlich nie
bei Nacht und auch sonst nur bei besonders günstigen Umständen, etwa auf
breiteren Schneisen. In der Situation 'Baum-Schwein-Baum-Schwein usw.' mag
eigentlich keiner schießen.
Carl
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