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05.01.00 --
Maico Schulz
Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...
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Im Artikel «20000105083831.21008.00000008@nso-bh.aol.com», wiegandcj@aol.com
(WiegandCJ) schreibt:
Wenn es nun zu einem (nicht wünschenswertem) Fall käme, wo ein Jäger einen
Spaziergänger trifft und ihn dann damit noch erheblich schädigt, trifft also
auch den Spaziergänger eine Teilschuld? Gibt es dazu Beispiele? Ist ein
'Abschuß' ;-) auf einem Feldweg ein zu erwartendes Risiko für einen
Spaziergänger, Reiter usw, oder eher dann, wenn er befestigte Wege verläßt?
Solange die Lampe nicht ihren Dienst versagt.. Übrigens sind an den
Renngeschirren und Halsbändern meiner Hunde einige reflektierende Bänder
angenäht.
Naja, Bäume in gelbschwarzen oder rotschwarzen Outdoorjacken mit doofen Mützen
sind eher selten... Ich trage nicht umsonst stets bunte Sachen im Wald. Hier
hat es eher viele Buchen und Ahorn (gibts da eigentlich ne Mehrzahl? Ahörner?)
Was macht ein Jäger, wenn er ein Gespann samt Schlitten vorbeiflitzen sieht,
aber kein Musher draufsteht? Wartet er die paar Stunden, bis der total
wutentbrannte Musher humpelnd vorbei kommt, um ihm dann freudig
entgegenzurufen: 'Ich habe keinen Schlitten hier gesehen!' Oder gibt es auch
bei Jägersleuten inzwischen Handys, um Kollegen zu informieren, damit man
Bescheid weiß und dem Musher vielleicht helfen kann?
Wie gesagt, des Försters Hund begegnete mir schon öfters allein im Wald, und
ich habe eh aus Sicherheitsgründen immer das Handy mit und informiere ihn..
Eine Hand wäscht den anderen Fuß, nicht?
so weit
Maico
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