Re: Sehen in der Nacht - war Hessen drückt neues Jagdgesetz...
Im Artikel «20000105133525.20017.00000049@nso-bk.aol.com», schulzmaico@aol.com
(Maico Schulz) schreibt:
Einen Waffenschein kann man nicht machen.
Du kannst eine Waffenbesitzkarte beantragen. Die bekommst Du u.a., wenn Du
Sportschütze oder Jäger bist. Hast Du eine WBK, darfst Du aber noch lange keine
Waffe führen.
Wenn Du die Jägerprüfung bestehst -schwer, aber nicht unmöglich- kannst Du
einen Jagdschein bekommen und dann bei der Jagd Waffen führen.
Einen Waffenschein bekommst Du dagegen nur, wenn eine ganz erhebliche und
persönliche Gefährdung besteht, z. B. als Staatsanwalt, der OK-Sachen
bearbeitet. Oder anders ausgedrückt: für Dich oder für mich gibt es garantiert
keinen Waffenschein ;-)
Carl