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Ich hatte hier heute eine sehr interessante Diskussion, in der ich erfuhr, dass das importieren von kupierten Hunden ab März 2001 lt. HVO nicht mehr gestattet wird.
Nun bin ich reichlich verwirrt, denn ich war der Annahme, dass die HVO nur den Import von "Kampfhunden" bzw. gefährlichen Hunden regelt. Dass kupierte Hunde, die nicht dieser Kategorie angehören, auch beeinhaltet sind, ist mir neu.
Ich horchte dann nochmal nach und wurde auf das Tierschutzgesetz verwiesen. Aber das Tierschutzgesetz in der BRD regelt, meines Wissens nach, nur das Kupierverbot bei uns. Es würde höchstens die Möglichkeit bestehen einen in Deutschland geworfenen Hund im Ausland kupieren zu lassen bzw. wird in der BRD kupiert, wenn der Hund als Jagdhund vorgesehen ist.
Es ging aber bei der Diskussion nicht um das kupieren in Deutschland, sondern um den Import eines im Ausland geworfenen und kupierten Hundes.
Als ich um eine Quellenangabe gebeten habe, wurde mir diese verweigert, weil ich nicht Mitglied des VDH bin, sondern nur Mitglied eines Rassehundevereins, der dem VDH angeschlossen ist, bin.
Kann mir nun irgendwer sagen, wie es tatsächlich ist? Und wenn es dieses Importverbot von kupierten Hunden gibt, wo ist das geregelt und wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest wünscht
eine verwirrte Michèle
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