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Hallo und guten morgen!!!
Also das ist so :
wenn du mal auf deiner eigenen website (also musst du gar net gross suchen) den Standard nachliest dann wird da stehen: ...wenn der Hund typvoll ist, sind leichte Unter und Übergrössen erlaubt. ... Was man nun unter "leicht" versteht ist nicht genau definiert. Also folglich entscheidet das der Zuchttauglichkeitsprüfer. Und wenn der Hund gesund ist und HD-Frei und man diesen Richter auch noch gut kennt:-) (des mein ich mit hintenrum *fg*) dann können das auch mal 20 cm oder mehr sein.
Und meine persöhnliche Meinung ist dass man mit der Zuchttauglichkeit niemandem schaden kann und daher auch mal solche connections nutzen kann. Bei Wettbewerben wäre das natürlich was anderes. Da würde man mit solchen Sachen andere betrügen und das ist nun wirklich nicht das was ich will!!! (und ehrlich so nen Wettbewerbs-Richter kenn ich gar net) Und wenn der Hund gesund ist und wesensfest und man mit der Zucht auch den Hunden nicht schadet dann finde ich kann man auch mit solchen "Riesenhunden" züchten.
Liebe auf Gudruns Meinung neugierige Grüssle
Ricky+Snoopy
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