heute um 9:00 Uhr wurde das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Berliner Hundeverordnung verkündet. Der Richter entschied, die Verordnung sei rechtmäßig, diene der Gefahrenabwehr und sei NICHT UNVERHÄLTNISMÄSSIG.
Nun ja, gestern musste eine Freundin mit ihrem Staff zum Tierarzt, der von drei Mischlingen zusammengebissen wurde und sich wegen seinem Maulkorb nicht wehren konnte ...