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13.07.01 -- Amelie

RE: BERLINER KLAGE GESCHEITERT/strolch














Hi!
Stimmt leider nur zum Teil. Das Tier ist zivilrechtlich keine Sache mehr, da hast Du recht, strafrechtlich schon. Und darauf kommt es letztendlich an. Denn sobald ein Hund unangenehm auffällt, ist es meist von strafrechtlichem Belang. Wenn Du von fremdem Hund angefallen wirdst und dem Hund dann ein Messer in den Bauch rammst, ist das, abgesehen von der Nothilfe, "nur" Sachbeschädigung. Liebe Grüße, Amelie
Thema: BERLINER KLAGE GESCHEITERT


 
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