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10.07.00 -- birthe Neumann

Ja spinn ich denn??














Da telefoniere ich doch heute mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes meiner Gemeinde und frage ihn, ob er sich in der Lage sieht, mir eine verbindliche Antwort auf die Frage, wo darf mein Anlage 2 Hund frei laufen, und wo nicht, geben kann.
Im §6 III LHV steht doch, daß außerhalb befriedetem Besitztums, auf öffentlichen Straßen, Plätzen, in öffentl. Verkehrsmitteln und in öffentlichen Räumen Hunde der u.a. Anlage 2 mit Leine und Maulkorb zu führen sind. So weit, so gut. "Dann gilt das jawohl nicht für Wald- und Feldwege." Er: "Doch, ein Feldweg ist ja ein öffentlicher Raum." Ich: "Moment. Ein öffentlicher Raum ist ein Museum, ein Amt, ein Sportstadion und ähnliches. Nicht aber ein Feldweg." Er: "Ähhhh, moment... Ja, aber da steht ja auch "außerhalb befriedeten Besitztums"!!" Ich: "Ja, das ist richtig. Außerhalb befriedeten Besitztums wäre dann aber überall. Wenn der Gesetzgeber überall gemeint hätte, warum werden dann bestimmte Gebiete exakt namentlich benannt??!!" Er: " Ja, also, so abschließend ist das ja noch nicht geklärt... Wir haben da nächste Wochen nochmal eine Konferenz..." Ich: "Aha. Dann warte ich wohl noch, oder wie??" Er: "Ja." Ich: " Ok, wie sieht es denn mit der Ausnahmegenehmigung aus??" Er:" Wir haben nicht vor, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Dann geht ja jeder mit seinem Anlage 1 Hund im Wald spazieren.." Ich: " -????- Aha. Es gibt hier glaub ich genug Wald für alle. Aber egal. Sie werden sicher einsehen, daß es mich ein wenig verärgert, daß alle Hundehalter über einen Kamm geschoren werden. Ich gehe bereits wer weiß wie lange in die Hundeschule mit meinem Hund. Ich kann es nicht ganz einsehen, weshalb mein Hund einen Maulkorb plus Leine tragen soll, wenn ich drei Std. durch den Wald latsche, und dort nicht einen Menschen treffe. Abgesehen davon ist es meinem Hund so nicht möglich, vernünftig zu aklimatisieren, zu apportieren, zu spielen, einen Sprint hinzulegen. Das wiederum fördert die Aggressivität. Der Hund ist nicht ausgelastet. Haben sie dafür auch einen Vorschlag?? Ich bin gerne bereit, meinen Hund in Ortschaften usw. an der Leine zu führen. Den Rest sehe ich nicht so ganz ein. " Er: " Sie können gem. §6 IV LHV aber nicht nachweisen, daß von ihrem Hund keine Gefahr ausgeht. Wie wollen sie das denn machen??" Ich: " Wie wäre es denn, wenn man für diese Hunde zur Erlassung des Leinen-/Maulkorbzwanges außerhalb genannter Orte eine meinetwegen jährlich abzuleistende BH-Prüfung anbietet, die mittels einer TÜV-Plakette bescheinigt wird?? So wären sie als Amt, und die Polizei als subsidiär zuständige Behörde jederzeit in der Lage, zu überprüfen, ob der Hund laufen darf, oder nictht." Er: " Was ist denn eine BH??" Ich:" OK, ich erkläre es mal kurz... (erklär, erklär....)" Er:" Hm.. das hört sich ja schonmal ganz gut an. Ich werde das auf unserer Konferenz mal vorschlagen."
--- Ist doch geil, wie Leute über die Zukunft unserer Hunde entscheiden, die im Grunde null Ahnung haben, oder??
Was haltet ihr denn von dem Vorschlag mit der BH??
Liebe Grüße, Birthe
  10.7.00Ja spinn ich denn??   birthe Neumann  
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