Hunde.com Startseite Wildemann. Natur erleben im Harz
Google
   Home - Hunderassen - Züchter - Urlaub - Magazin (Archiv) - Kleine Hundeschule - Belana's Tagebuch - Gästebuch - Hundeforum (Archiv) - Impressum




11.07.00 -- birthe Neumann

RE: Ja spinn ich denn??














Hallo nochmal!
Ich dachte die BH doch bloß in Bezug auf den §6 IV LHV. Daher würde das eh nur für Anlage 1 und 2 Hunde gelten... (Wobei ich die BH für alle großen Hunde nicht schlecht fände) Klar gibt es immer wieder Schulen, die Hunde bestehen lassen, obwohl sie es nicht verdient hätten. Aber ich halte die Möglichkeit für besser, als gar keine Alternative. Und dieser Brandenburg-Test ist zummindest für meinen Hund nicht zu schaffen. Er würde in einem Rudel von mehreren sich fremden Hunden sofort versuchen, die Oberhand zu gewinnen, da er superdominant ist und keinen Rüden über sich duldet. Es sei denn, er ist souverän und alt genug, gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen, er könne nicht Chef sein. Und ich denke mal, daß es dieses Problem zwischen anderen Rüden und auch zwischen Hündinnen geben würde. Die ganzen anderen Voraussetzungen zum Halten eines Anlage 1 oder 2 Hundes (Führungszeugnins, Haftpflichtnachweis, Mikrochip, Sachkundenachweis) sind ja unabhängig von der BH. Weiß denn jetzt eigentlich einer, ob Hundi auf Wald und Feldwegen so laufen darf, oder nicht? Höre jeden Tag was anderes und der vom Ordnungsamt sagt das, was ihm am liebsten wäre. Eine rechtsverbindliche Aussage kann einem hier scheinbar keiner geben, oder doch??
P.S: Hundeschule ist gar nicht so teuer....
Ich denke, daß die Obdachlosen unabhängig von ihrer Fähigkeit für den Hund sorgen zu können größtenteils eh durch die Zuverlässigkeitsprüfung fallen. Die meisten von denen werden im Laufe ihrer "Karriere" doch straffällig. Und sei es nur ein Ladendiebstahl für ne Flasche Fusel... Womit der Hund dann wech wäre... Tja, es trifft eben immer die Falschen.
Grüße, Birthe
Thema: Ja spinn ich denn??


 
Copyright 1996-2020 Thomas Beck