|
BERLIN: Der Berliner Senat hat am Mittwoch die bestehende Hundeverordnung verschärft. So gilt für 13 aufgeführte Rassen ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang. Halter solcher Hunde müssen ihre Tiere unverzüglich anmelden, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und innerhalb von acht Wochen einen Sachkundenachweis erbringen. Zudem muss der Hund einen Wesenstest bestehen. Wer dem nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Mark belegt werden. Parallel dazu arbeitet der Senat an einer umfassenden gesetzlichen Regelung, die nach der Sommerpause in Kraft treten soll.
|