Nach dem neuen Tierschutzgesetz ist der
gebrauch eines Teletakters leider verboten. Jetzt habe ich gehöhrt, das
es da Ausnahmen gibt und das man ewtl.
eine Prüfung ablegen muss. Wer weiss da etwas genaues und wo ist so eine Prüfung
abzulegen?
Gruss Mike