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12.03.00 -- Susanne Wagner

RE: Berechtigung zum gebrauch eines Teletakter














Hallo Mike. Ich bin von der ganze Sache nicht so überzeugt. Vor allem sollte man dem Hund glaube ich keinen Stromschlag versetzen ohne einen gefestigten Befehl zu geben. Woher willst du denn wissen, daß er denkt, die Strafe käme vom Wild. Ganz schön gewagt. Wieso sollte er nicht glauben es käme von dem Busch über den er gerade gesprungen ist. Informiere dich lieber nochmal genau. Ohne Unterordnung und Kommando geht''s halt nicht. Solche wagen vermutungen wie deine sind es vielleicht weshalb viele Leute ihre Hunde mit dem TT versauen.

Und an die Anderen nochmal...Die Stärke eines TT ist absolut nicht mit einem weidezaun zu vergleichen!!! Ausprobieren...nicht am Hund aber an euch...und dann rumwettern. Außerdem...toll wenn jemand 5 jagdhunde hat die nie Jagen. Tolle Leistung, und alles nur mit Stöckchen werfen. Aber: HUND IST NICHT GLEICH HUND! Was wenn man nunmal die Anfänge des Jagens verkannt hat und sich eine sehr unangenehme Angewohnheit daraus entwickelt hat. Da ist mit Spielchen und simpler Unterordnug nichts mehr zu ändern bei einem sehr triebstarken Hund. Also...was nun...ein Leben lang leine?

Jetzt platzt mir aber der Kragen!! denn ich finde es eine Zumutung Kindern gegenüber, sie mit Hunden zu vergleichen. Ein Kind bestitzt Intelligenz...man kann ihm etwas erklären. Ein Hund ist ein sehr viel niedriger entwickeltes Tier, welches von einfachen Verhaltensmustern und Instinkten geprägt ist. Ich würde niemals meinem Kind einen Leinenruck verpassen, es am Genick packen oder zwingen bei Fuß zu gehen.

viele Grüße
Thema: Berechtigung zum gebrauch eines Teletakter


 
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