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Hallo!
Ab 01.01.2002 tritt das neue Produkthaftungsgesetz in Kraft.Dies trifft dann auch uns Hundezüchter.Ab den oben genannten Zeitpunkt muss jeder Züchter für die"Ware"(was für ein scheußliches Wort) Hund 2 Jahre haften.Leider ist es vom Gesetzgeber noch nicht fest gelegt wie weit ein Haftungsanspruch einem Züchter gegenüber besteht.Ich habe mich letzte Woche mit einer befreundeten Rechtsanwältin unterhalten(hat sich auf Vertragsrecht spezialisiert) und sie meinte da wird auf die Züchter noch einiges zu kommen.Ich gebe hiermit wer seine Zucht weiter betreibt den Rat sich um eine Produkthaftungsversicherung zu kümmern.Wie es aussieht kann man als Züchter z.B. heran gezogen werden,wenn ein Hund HD hat und der Besitzer eine sogenannte "Nachbesserung" in Form einer OP verlangt.Der VDH wies schon in seiner letzten Sitzung darauf hin ,dass die Haftung NICHT aus dem Kaufvertrag gestrichen werden kann.Wer evtl. von Euch schon mehr weiß meldet sich bitte.
Liebe Grüße Petra