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19.12.01 --
Andrea Reuter
RE: Achtung ,wichtig!!! Für alle Züchter hier im Forum!/an Meli
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Hi,
hatte bisher zwei Rassehunde.
Im Vertrag des ersten stand:"Der Käufer verpflichtet sich, wenn der Hund aus zwingenden Gründen abgegeben werden muss, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Sollte der Hund beim Käufer nicht artgerecht gehalten werden (z.B. Zwinger, Garage, Keller o.ä.), so hat der Verkäufer das Recht, den Hund kostenlos zurückzuholen." Ich glaube zwar nicht, dass die kostenlose Rückholung rechtlich durchsetzbar wäre, aber ich finde es toll, die vorstehenden Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen.
Die Züchterin meiner jetzigen Hündin nimmt ebenfalls Hunde zurück und vermittelt sie weiter. Das war z.B. bei einer Wurfschwester meiner Hündin (Rückgabe nach 12 Tagen, weil die Katze wegen des Hundes "ausgezogen" war) und eine 8-monatige Junghündin aus der Zucht ihres Mannes (war den Besitzern zu temperamentvoll).
Es gibt eben wie überall solche und andere.
Grüßle
Andrea
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