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11.06.01 -- Unah

Wieder ein Fall von Überreaktion! (Hund erschossen)














Wieder ein Fall von Überreaktion!
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10. 06. 2001
22:15 Uhr

Wachhund auf eingezäuntem Gelände von Polizei in Lünen erschossen!
Ein neuer, unglaublicher Fall von polizeilicher Willkür und Überreaktion
ereignete sich heute in Lünen!
Soeben bekamen wir von der Dortmunder Tierschutzorganisation Arche 90 diese
nachstehende Meldung.
Wir sprachen mit der Besitzerin der beiden Hunde, einem 5 - jährigen Rüden
und seinem 2 - jährigen Sohn - von denen der Ältere durch absolut unnötige
Schüsse der Polizei getötet wurde.
Die völlig geschockte und in Tränen aufgelöste Frau gab uns folgende
Schilderung des Vorfalles;
Ihre beiden Hunde waren beim Ordnungsamt zur Bewachung des mit einem 1,80
Meter hohen Zaun umgebenen Geländes einer Selbstwaschanlage in Lünen, im
Ziegelkamp, ordnungsgemäß registriert.
Nachts und am Wochenende liefen sie auf dem abgeschlossenen Grundstück frei
herum, nachdem zuvor dort immer wieder eingebrochen worden war!
Vor zwei Wochen überkletterte ein 8 - jähriger Junge aus der Nachbarschaft
den mit 1,80 Meter doch sehr hohen Zaun, um auf das Gelände zu gelangen.
Die Hundebesitzerin sah das und brachte den Jungen zu seinen Eltern. Sie
machte die Eltern darauf aufmerksam, daß es gefährlich sei, wenn das Kind
den Zaun überkletterte, da auf dem Gelände nach Geschäftsschluß und am
Wochenende Wachhunde seien. Die Eltern meinten nur lapidar, der Junge sei
schon oft zum Spielen auf das Gelände geklettert.
Sie wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß dies nicht mehr geschehen
würde.
Die Eltern aber vernachlässigten allem Anschein nach grob fahrlässig ihre
Aufsichtspflicht!
Jedenfalls überkletterte der 8 - jährige heute wieder den Zaun und gelangte
auf das Gelände der Waschanlage, auf dem die beiden Rüden frei herumliefen.
Die packten den Jungen an der Kleidung und zerrten und rissen ihm die
Kleider vom Leibe.
Inzwischen war die Besitzerin der Hunde verständigt und traf kurz darauf an
der Waschanlage ein.
Der Junge saß auf der Erde, neben ihm der jüngere Rüde, der ihn jedoch nicht
angriff.
Die Besitzerin rief der anwesenden Polizei zu, daß das ihre Hunde seien und
sie die Tiere von dem Kind wegholen würde.
Anstatt die Frau einschreiten zu lassen, versuchte man sie daran zu hindern,
das Gelände zu betreten und erschoß den älteren Hund vor ihren Augen und vor
dem Kind!
Eine absolut unnötige und willkürliche Überreaktion des Beamten!
Schreiend rannte die Besitzerin auf das Gelände und brachte den jüngeren
Hund durch ihre Körperdeckung aus der Schußlinie und sperrte ihn zu seiner
Rettung ein.
Obwohl sie den Hund erschossen, sollen die Polizeibeamten selbst geäußert
haben, daß die Hunde nur ihre normale Pflicht als Wachhunde getan hätten,
was auch völlig zutreffend ist!
Über eine halbe Stunde lang durfte die Besitzerin ihren blutenden, toten
Hund noch nicht einmal abdecken, angeblich müßten noch Spuren gesichert
werden.
Danach dauerte es noch eine geraume Zeit, bis endlich die Stadt Lünen den
toten Hund abholen ließ.
Währenddessen hatte die unter Schock stehende Frau den Anblick des toten
Tieres vor sich, den sie sich als Welpen gekauft und liebevoll aufgezogen
hatte!
Das Kind wurde im Krankenhaus ambulant behandelt und wieder entlassen.
Obwohl angeblich 12 Bissverletzungen vorlagen, können diese wohl demnach
nicht schwer gewesen sein, sonst hätte eine stationäre Behandlung erfolgen
müssen. Dies geschah jedoch nicht.
Der wohl kaum erzogene Junge behauptete übrigens, die Hunde hätten ihn
durch die Gitterstäbe des Tores auf das Gelände gezogen.
Die Polizeibeamten stellten dies mit einem gleich großen Kind nach und kamen
zu dem Ergebnis, daß dies einfach unmöglich war.
Die Stäbe stehen so eng beieinander, daß ein Kind nicht hindurchpaßt!
Der Junge hat also nicht nur das Verbot des Überkletterns des Zaunes
wiederholt mißachtet, sondern auch noch gelogen.
Die Eltern haben grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt. Um davon
abzulenken, versuchen sie jetzt, der Hundebesitzerin, Frau B. N., und dem
Waschanlagenbetreiber die Schuld zuzuschieben!
Der jüngere Hund wurde von Ordnungsamt der Stadt Lünen in einen
Auffangzwinger verbracht und soll morgen (11. 6.) in das Kreistierheim Unna
verbracht werden!
Frau N., der Besitzerin, wurde aufgetragen, sich mit dem Ordnungsamt der
Stadt Lünen in Verbindung zu setzen und ihr wurde mitgeteilt, daß morgen
darüber entschieden würde, ob der Hund eingeschläfert werden soll!
Nach Aussage der Besitzerin ist der Rüde überhaupt nicht bösartig und hat
nichts weiter getan als das, was man von einem Wachhund erwartet - sein
Terrain bewacht und verteidigt!
Aber offensichtlich darf es in Deutschland noch nicht einmal mehr Wachhunde
geben, die ihre Aufgabe auch wahrnehmen!
Bald sind wir soweit, daß der Einbrecher gegen den bösen Hund von Staats
wegen zu schützen ist!

Wir haben Frau N. geraten, nur in Begleitung eines Anwalts beim Ordnungsamt
vorstellig zu werden.
Vorsorglich werden wir dem Ordnungsamt der Stadt Lünen mitteilen, daß wir
dessen Handlungen im Auge halten werden und uns nicht scheuen, Strafanzeige
zu stellen, sollte eine Einschläferung angeordnet werden, die absolut
ungerechtfertigt wäre!
Allgemeine Ordnungs- u. Gewerbeangelegenheiten, Borker Str. 48A, 44534
Lünen, 02306-75676-0

Die gleiche Mitteilung machen wir auch dem Kreistierheim Unna.
Tierheim, Hammer Str. 117, 59425 Unna, 02303-69505

Wenn Frau N. ihren Hund wiederbekommt, sucht sie DRINGEND für eine
Übergangszeit eine Unterbringungsmöglichkeit für den Rüden, der NICHT in
einer Wohnung gehalten werden kann, da er von klein an nur Zwinger gewohnt
ist.
In seinem bisherigen Zwinger auf dem Gelände der Waschstraße kann sie den
Hund nicht unterbringen, da sie Racheakte der Familie befürchtet, die ihre
Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.
Wer eine Möglichkeit der Hilfe hat, bitte melden unter der Nr. 0171 - 91 45
125
oder eine Mail an mgoetzehagen@allianz-der-anstaendigen.de
Frau N. ist für jede Hilfe dankbar!


Manfred Götze
mgoetzehagen@allianz-der-anstaendigen.de

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