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11. 06. 2001
15:10 Uhr
Erfreuliche Nachricht!
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In einem Telefonat mit der Besitzerin der beiden Rüden auf dem Gelände der
Waschstraße in Lünen, von denen gestern einer von der Polizei unnötigerweise
erschossen wurde, erfuhren wir soeben Folgendes;
Heute morgen um sieben Uhr schaltete Frau B. N. einen Rechtsanwalt aus
Schwerte ein, der sich sofort telefonisch mit dem Ordnungsamt der Stadt
Lünen in Verbindung setzte.
Ergebnis:
Frau B. N., die Besitzerin, bekommt morgen ihren Hund ohne irgendwelche
Auflagen zurück.
Sie hat vom Ordnungsamt der Stadt Lünen nach Überprüfung des Geländes und
dessen Einfriedung die Erlaubnis erhalten, den Hund dort weiterhin halten zu
dürfen und auch wieder einen zweiten Hund anzuschaffen und dort
unterzubringen.
Es wurde ihr vom OA ausdrücklich bestätigt, daß weder ihr noch dem Betreiber
der Waschanlage irgendein Vorwurf zu machen ist.
Auch die beiden Hunde hätten sich ihrem Verwendungszweck entsprechend normal
verhalten und sie hätten kein abnormales Verhalten gezeigt.
Anzeigen des Besitzers der Waschanlage und der Hundehalterin gegen die
Eltern des Kindes wegen grob fahrlässiger Vernachlässigung ihrer
Aufsichtspflicht sind gestellt worden.
Eine Anzeige gegen den Polizeibeamten, der geschossen hat, ist noch im
Gespräch mit dem Anwalt von Frau N.
Aus der Schilderung des Vorfalles durch Frau B. N. von heute morgen, nach
Überwindung ihres Schockzustandes von gestern, geht klar hervor, daß der
Rüde völlig ohne Grund und ohne eine evtl. gegebene Gefahr für das Kind
erschossen wurde.
Zum Zeitpunkt des Schusses befand sich der Hund etwa zwei Meter von dem Kind
entfernt und war nicht im Begriff, dieses anzugreifen. Der Schütze befand
sich außen vor dem Zaun, zwei Meter vom Hund, vier Meter vom Kind entfernt.
Der Schuß hätte nach Angabe von Frau N. auch das Kind treffen können, da
sich Hund und Kind in etwa in einer Linie befanden.
Wahrscheinlich hat man den jüngeren Hund nur deshalb nicht erschossen, weil
er direkt neben dem Kind saß!
Ein einziger Ruf der Besitzerin hätte genügt, die Hunde von dem Kind weg zu
holen. Noch bevor diese jedoch rufen konnte, schoss der Beamte.
Es ist unwahr, daß die Hunde erst dann von dem Kind abgelassen hätten, als
der Schuß gefallen war!
Vielmehr befand sich der ältere Hund zwei Meter vom Kind entfernt, der
Jüngere saß neben dem Kind, ohne irgendwelche Aggression zu zeigen. Es war
absolut keine Gefahr gegeben.
Überhaupt haben die Hunde das Kind nicht fest gebissen, sondern nur an der
Kleidung gezerrt und dem Kind dabei mehr Kratzwunden von den Zähnen als
tatsächliche Bissverletzungen zugefügt!
Nach einer halben Stunde ambulanter Behandlung konnte das Kind wieder das
Krankenhaus verlassen.
Wenn ein oder gar zwei Hunde wirklich richtig beißen, bleiben andere
Verletzungen zurück.
Die Presse (Ruhrnachrichten) hat jedenfalls den wirklichen Hergang falsch
wiedergegeben mit der Aussage, die Hunde hätten "erst nach dem Schuß von dem
Kind abgelassen".
Dies ist nach Angabe der Besitzerin, die ja schon vor Ort war, schlicht und
einfach eine Lüge!
Ebenso wurde sie mit der Angabe, die Hunde liefen vor dem Gelände frei
herum, zum Ort des Vorfalls gerufen.
Daß sich die Tiere auf dem Gelände befanden und ein Kind auf das Grundstück
gelangt war, wurde ihr nicht mitgeteilt.
Dem Vernehmen nach soll das OA der Stadt Lünen heute morgen eine ganze Reihe
Anrufe von Internet - Nutzern erhalten haben, die sich vehement gegen die
gestern angedrohte mögliche Einschläferung wandten.
Man sieht - Zusammenhalt macht stark und bewirkt etwas!
Allen Anrufern an dieser Stelle herzlichen Dank!
Auch für die Unterstützung der Leute, die ihr mit der Nennung von Anwälten
und anderer Möglichkeiten Hilfe gegeben haben, bedankt sich Frau B. N. ganz
besonders herzlich.
Manfred Götze
mgoetzehagen@allianz-der-anstaendigen.de
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sabine
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