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Hallo,
ich hatte vor kurzem ein ähnliches Gespräch mit einer Staatsanwältin. Frage: Dürfen mich meine Hunde denn noch verteidigen, wenn ich von einem Mann überfallen werde?
Antwort: Die Hund dürfen alles, was ich auch zu meiner Verteidigung dürfte. Hätte ich also ein Messer dabei und mein Leben wäre bedroht, so dürfte ich zustechen. Habe ich meine Hunde dabei und mein Leben würde bedroht, dürften die
Hunde beißen. Ich fragte die Staatsanwältin: Wie soll ich beweisen, dass mein Leben bedroht war? Der Kerl könnte doch
behaupten, die Hunde hätten ihn einfach so angegriffen?
Antwort der Staatsanwältin: Achselzucken.
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