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leider kenn ich die gesezte in der brd nicht, laut österreichischem recht hat die polizei zwar bestialisch, aber dennoch korrekt gehandelt. hast du schon mal den einsatz von polizeihunden bei einer veranstaltung gesehen, in österreich habe diese polizeihunde dabei MAULKORBPFLICHT. klingt zwar so ähnlich als ob die polizei zu ner geiselnahme gerufen wird, die pistolen zwar mitführen darf die munition dafür aber zuhause lassen muss, ist aber so.
hab darüber vor kurzem auch mit nem juristen diskutiert: hund im haus, einbrecher kommt rein, einbrecher bewaffnet und bedroht dich, hund stürzt auf einbrecher und rettet dich = a.) der einbrecher ein verfahren logisch und b.) du als hundehalter ebenso, die einschläferung deines wuffis kann ohne weiteres beantragt werden. egal welches schild oder bekanntmachung du auf deinem grundstück/eingangstüre hast. das ganze klingt zwar paradox, ist aber leider so.
klaus
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