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14.03.01 -- Unah

Und es nimmt kein Ende/Wiedermal eine Folge der HVO














Weitergeleitet: Ein Bericht von Herrn Klinger, FDP/Hessen,
sehr seriöse Quelle!


FDP-Reichelsheim/ Bauernheimer Weg 2, 61203 Reichelsheim
Tel.:06035-921125/ Fax 921124


Hallo Hundehalter,
ein für mich unglaublicher Fall hat sich in Hessen zugetragen, die eine
Folge sind von Bouffiers Wirken in Hessen und dem gerade verabschiedeten
Bundeshundegesetz mit Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Art.13 GG) für alle Hundehalter.

Die Sache stellt sich wie folgt dar:
Frau Vera M.-R., 63 Jahre, Alten- und Krankenpflegerin i.R., wohnhaft
xxxxx hat im September 99 ein von dem Wurf des
Hundes ihrer Nichte stammenden Mischlingshund (Dogo-Argentino + Labrador +
Staffordshire-Mix) aus dem Tierheim Fechenheim übernomen, nachdem der
Vorbesitzer das Tier aus persönlichen Gründen ins Tierheim verbracht
hatte.
Dieser Hund (Paul) hatte bei einem "Taskforce-Mann" und langjährigen
Polizisten (gilt als einer der schärfsten Prüfer in Hessen) Georgi einen
hervorragenden Wesenstest bestanden.

Am 27.02.2001, gegen 13.00 Uhr ging Frau Moc-Rosu mit einer Nachbarin,
Frau Scholz mit deren Hund (Dogge-Rottweiler-Mischling) ins benachbarte
Feld spazieren. Auf diesem Feld begegneten die beiden Damen einer Frau mit
einem freilaufenden Dackel, der sich extrem aggressiv gegen die beiden
großen Hunde aufführte.
Frau Moc-Rosu hatte nach den ersten gegenseitigen "Dominanzbekundungen"
der beiden Rüden ihren Hund an die Leine genommen, man habe sich noch kurz
nett mit der Dame unterhalten, und jeder sei dann seiner Wege gegangen.
Von
einer Beisserei oder ähnlichem sei nie etwas zu sehen gewesen, geschweige
denn darüber gesprochen worden. (Zeugin - Frau Scholz).
Am Nachmittag unternahm dann Frau Moc-Rosu mit Ihrem Hund einen weiteren
Spaziergang, diesesmal mit Herrn Scholz, von dem sie ca. Gegen 17.00 Uhr
nach Hause zurück kehrten (Frau Moc-Rosu pflegt auf nachbarschaftlicher
Basis den älteren Herrn Scholz / Vater von der vorbezeich-neten Frau
Scholz.
Zu diesem Zeitpunkt standen bereits zwei Polizisten vor der Tür von Frau
Moc-Rosu, die sie informierten, daß eine Anzeige vorliege, es habe einen
Beissvorfall mit ihrem Hund gegeben. Frau Moc-Rosu informierte die
Beamten und bot Zeugen, Wesenstest, Versicherungsnachweis, Steuermarke
(Unterlagen liegen hier in Kopie vor) an, was die Beamten ablehnten. Die
Beamten bestanden auf einer Hausdurchsuchung, was Frau Moc-Rosu nach einer
kurzen telefonischen Rechtsberatung ablehnte. ...2

- 2 -

Die Beamten riefen Verstärkung, und ca. gegen 20.30 Uhr waren insgesamt
8 Beamten und der Ordnungsamtsleiter der Stadt Hofheim, ein Herr Wilkens,
anwesend. Frau Moc-Rosu bot Herrn Wilkens noch einmal alle Unterlagen ab,
und bot ihm ebenfalls an, daß er sich selbst gerne von dem friedlichen
Zustand des Hunde überzeugen könne, was dieser abermals ablehnte. Auch er
bestand auf einer Hausdurchsuchung durch seine Beamten, und als dies Frau
Moc-Rosu abermals ablehnte "stürmte" die Polizeieinheit die Wohnung.
Als die Beamten den Hund "testen" wollten, wollte die Hundehalterin mit
dabei sein, was die Polizei aber ablehnte. Als sie sich dann gegen den
Willen der Polizeibeamten in ihr Wohnzimmer zu ihrem Hund begeben
wollte, fesselten die Polizeibeamten die 63-jährige Frau mit Handschellen
und trug die sich nun wehrende aufgeregte Frau an Armen und Beinen die
Treppe runter und nahmen sie vorläufig fest (ohne sie über ihre Rechte
aufzuklären).
Hierbei erlitt die Frau nicht unerhebliche Verletzungen (Quetschungen,
Prellungen an den Armen und Ellbogen (Ärztliches Attest liegt vor).
Während des Heruntertragens rief einer der Polizisten nach der Schilderung
von Frau
Moc-Rosu " Was, Sie wollen mich beissen? Da kriegen Sie gleich noch eins
obendrauf" Frau Moc-Rosu bestreitet diesen Vorwurf. Sie habe zu keinem
Zeitpunkt einen Polizisiten "beissen" wollen. Nach den Schilderungen der
anwesenden Nachbarn führte sich die Polizei dabei auf wie
Stasi-Kommando.
Die aufgeregten Nachbarn, u.a Herr und Frau Peter und Ingrid Meurer) die
sich für die Frau einsetzen wollten, wurden mit Drohungen und Gebrüll in
ihre Wohnungen "zurückbefohlen", dem 80-jährigen Nachbarn Scholz, der
alles fotografierte, wollte man die Kamera einziehen. Erst als er
beteuerte, daß kein Film in der Kamera sei, ließ man von ihm ab, nicht
ohne ihm zu drohen, daß er mit massiven Schwierigkeiten zu rechnen habe,
falls doch noch Bilder auftauchen würden.
Der Hund, der sich - so die Beamten vorort - ungewöhnlich ruhig und
friedlich verhielt - wurde dennoch sofort eingezogen und ins Tierheim
verbracht. Frau Moc-Rosu erhielt mittlerweile eine Strafanzeige der
Polizei wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Als gestern Frau Moc-Rosu mit ihrer Anwältin ein klärendes Gespräch mit
dem Ordnungsamtsleiter führen wollte, verweigerte dieser die Herausgabe
des
Hundes mit dem Hinweis auf den noch fehlenden Sachkundenachweis der
63-Jährigen. Wenn sie die Sachkund erbringe, werde er weiter darüber
nachdenken. (Hinweis: Ohne den jeweiligen Hund kann man keinen
Sachkundenachweis machen, und ohne den Sachkundenachweis kann die Frau
den Hund nicht bekommen???!) Frau Moc-Rosu steht für entsprechende
Rückfragen gerne zur Verfügung unter der Tel.Nr.:xxxx
....3

- 3 -

Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, daß
Frau Moc-Rosu nach meinem Eindruck eine gepflegte ältere Dame ist, die im
übrigen bisher in ihrem Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten
ist. Die zuständige Polizeibehörde in Hofheim verweigerte heute jede
Auskunft zu dem Vorfall.
Kommentar: Frau Moc-Rosu wußte nicht genau, was in ihrem Mischlingshund
als Rasse "drinsteckt". Beurteilung von Tierärzten und Schverständigen,
die
zum Teil Monate auseinander lagen, differierten heftig. So meldete dann
Frau Moc-Rosu ihren Hund als Mischlingshund an und absolvierte vorsorglich
einen Wesenstest bei Hessens schärfsten Sachverständigen-Polizisten, der
auch die absolute Gutmütigkeit des Tieres bestätigte.
Meiner nicht juristisch ausgebildeten Meinung nach erfüllt dieser
Vorfall seitens der Polizei den Tatbestand folgender Straftaten:
Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Enteignung - und alles im Amt,
das sind also Offizialdelikte, und müssen strafrechtlich verfolgt werden.
Dieser unglaubliche Vorfall ist meiner persönlichen Ansicht nach
politisch geeignet, mit Nachdruck den Rücktritt des dafür
verantwortlichen
Politikers zu fordern, nämlich von Herrn Staatsminister Volker Bouffier,
der bereits mehrfach die Öffentlichkeit zur Denunziation von Hundehaltern
"verdächtiger Hunde" aufgefordert hatte und gleichzeitig die Behörden
angewiesen hatte, in Verdachts-Fällen "gnadenlos" durchzugreifen. Der
Vorfall ist eine direkte Folge solcher Aufforderungen und Anweisungen und
steht in keinem Verhältnis zu dem Gebot der Wahrung der
Verhältnismäßigkeit der Mittel. Sollte hier nicht eine klare Distanzierung
der Verantwortlichen erfolgen, wird zukünftig
jeder Hundehalter mit Listenhund und Wesenstest annehmen müssen, daß ihn
diese Dokumente nicht mehr schützen vor dem staatlichen Zugriff durch
nicht mehr einschätzbare Polizeikräfte bzw. wildgewordener
Ordnungsamtsleiter..
Dieser Vorfall zeigt deutlich, wie die offiziellen Stellen gedenken, das
neue Bundeshundegesetz auf alle Rassen anzuwenden. Ein Wesenstest wird
uns nicht schützen, wenn eine auch noch so unbegründete Meldung einer
"besorgten Bürgerin" vorliegt. Man kann nur vermuten, was passiert wäre,
wenn der Hund von Frau Moc-Rosu den Dackel tatsächlich gebissen hätte.
Vielleicht hätte dann die Polizei noch in der Wohnung das Feuer auf den
Hund eröffnet.

Herzliche Grüße
FDP-Reichelsheim

Werner Klinger
1. Vorsitzender
P.S.: Die Frankfurter Rundschau hat bereits erklärt, daß sie dieses
Thema erst nach den Wahlen behandeln wolle. Ein Knicks vor der Obrigkeit,
wenn Sie mich fragen.

Weitergeleitet von
Sabine

P.S.(Adresse und Telefonnummer sind von mir gestrichen worden)
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