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15.03.01 -- Sabine Scharf

RE: Und es nimmt kein Ende/Wiedermal eine Folge der HVO

 














Bundeshundegesetz mit Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) für alle Hundehalter.


hallo,

ich habe gerade mehrer telefonate geführt.
in bonn wurde mir berichtet, daß es kein bundeshundegesetz gibt. auch wurde gesagt, daß das gesetz noch nicht geändert sein. es soll erst ende märz/april in kraft treten.
es wird sich aber diesbezüglich jetzt genau erkundigt und ich soll heute nachmittag noch einmal anrufen.

mal sehen ob es wirklich schon in kraft ist oder nicht!

wenn nicht und wenn sich trotzdem alles so abgespielt hat, hat die besitzerin doch alle möglichkeiten sich zu wehren. dienstaufsichtsbeschwerden, anzeigen und, und , und.

allerdings wenn behauptet wird, es sei gefahr im verzug gewesen, dürfen sich die beamten eh jederzeit zutritt zur wohnung verschaffen.

ich habe auch schon versucht hernn klinger zu erreichen, wie es weitergegangen ist, aber leider erreicht man unter der telefonnr. zur zeit nur den anrufbeantworter. ich habe meine nummer hinterlassen, bin gespannt ob ich zurückgerufen werde.

der stärkste satz jedoch, den ich eben gehört habe war:

ein kampfhund läßt sich nicht, ohne seine bezugsperson einfach so mitnehmen. er würde sich nicht anfassen lassen.

die medien habe ganze arbeit geleistet und wie immer sitz dort ein männchen das von hunden, so scheint es zumindest keine ahnung hat.

viele grüße

sabine
Thema: Und es nimmt kein Ende/Wiedermal eine Folge der HVO


 
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