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14.09.99 -- George Young

Ausschluss eines Weidmannes aus Jägerschaft














Disziplinarrat greift durch 'Urteil': Vorübergehender Ausschluss eines südsteirischen Weidmannes aus Jägerschaft. VON BETTINA KUZMICKI Ende des vergangenen Jahres berichteten wir über einen Vorfall in Spielfeld, wobei es darum ging, dass angeblich ein Jäger in der Nähe von Wohnhäusern auf eine Katze geschossen hatte. Altbezirksjägermeister Helmut Kresnik hatte damals enormes Engagement bewiesen, um den mutmaßlichen Täter auszuforschen. Auch versicherte er gegenüber der Kleinen Zeitung, dass sich der Disziplinarrat des Jägergerichte dieses Falles annehmen werde. Kresniks Nachfolger, Bezirksjägermeister Rudolf Gaube, kann nun mit einer positiven Nachricht aufwarten: 'Besagter Jäger wurde schuldig gesprochen und für ein Jahr von der Steirischen Landesjägerschaft ausgeschlossen.' Die Begründung des Disziplinarrates liest sich auszugsweise wie folgt: 'Herbert P. hat am 23.10. 1998 in der Gemeindejagd Spielfeld die nicht im Wald jagende, bzw. nicht konret gefährdende, außerhalb von Fütterungsanlagen oder Einstandsgebieten befindliche Katze der Ingeborg S. beschossen und dabei das Tier verletzt. Er hat hiedurch gegen ihm gemäß § 8 der Satzungen der Steirischen Landesjägerschaft auferlegten Verpflichtungen das Ansehen der Jägerschaft hochzuhalten, die Jägertradition zu wahren und die Jagd im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes weidgerecht auszuüben, verstoßen .. . .' Das 'Urteil' - Ausschluss für ein Jahr aus der Jägerschaft - gilt
beginnend mit der Rechtskraft der Erkenntnis des Disziplinarrates. Das 'Urteil' wird auch in der Jagdzeitschrift 'Der Anblick' veröffentlicht, die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte ebenfalls ersetzen. Für den Bezirksjägermeister eine richtige Entscheidung: 'Damit steht fest, dass wir keine leeren Worte verlieren sondern wirklich durchgreifen, wenn Verstöße passieren.' Überhaupt ist die Jägerschaft in Sinne der Imagepflege um ein gutes Einverständnis mit der Bevölkerung bemüht. Gesetzt wird vor allem auf Aufklärung, speziell bei Hundehaltern. Im Bezirk Leibnitz wurde etwa eine spezielle Aktion gestartet. 'Wir haben an gut sichtbaren Plätzen rund 300 Tafeln aufgestellt, mit denen wir Hundebesitzer daran erinnern wollen, dass auch Wildtiere ihre Ruhe brauchen. Sie werden außerdem gebeten, auf den Wegen zu bleiben und ihre Hunde anzuleinen.' Die Kosten der Aktion in Höhe von rund 45.000 Schilling haben die Jäger übrigens aus den eigenen Säckeln berappt. Gute Erfahrungen hat man auch mit einem eigenen Formblatt, das von der Landesjägerschaft und dem Tierschutz gemeinsam ausgearbeitet wurde, gemacht. Damit werden Hundehalter, deren Vierbeiner streunend oder jagend gesehen werden, verständigt. Wobei sich auch der Tierschutz der Sache annimmt, etwa um nachzusehen, ob Tiere richtig gehalten werden. Graz, Dienstag 14. September 1999 http://www.kleine.co.at/kleine/19990914/Regional/Suedstmk/LB200cb8.html
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