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14.09.99 --
George Young
Ausschluss eines Weidmannes aus Jägerschaft
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Disziplinarrat greift durch
'Urteil': Vorübergehender Ausschluss eines südsteirischen Weidmannes aus
Jägerschaft.
VON BETTINA KUZMICKI
Ende des vergangenen Jahres berichteten wir über einen Vorfall in
Spielfeld, wobei es darum ging, dass angeblich ein Jäger in der Nähe von
Wohnhäusern auf eine Katze geschossen hatte. Altbezirksjägermeister
Helmut Kresnik hatte damals enormes Engagement bewiesen, um den
mutmaßlichen Täter auszuforschen. Auch versicherte er gegenüber der
Kleinen Zeitung, dass sich der Disziplinarrat des Jägergerichte dieses
Falles annehmen werde.
Kresniks Nachfolger, Bezirksjägermeister Rudolf Gaube, kann nun mit
einer positiven Nachricht aufwarten: 'Besagter Jäger wurde schuldig
gesprochen und für ein Jahr von der Steirischen Landesjägerschaft
ausgeschlossen.' Die Begründung des Disziplinarrates liest sich
auszugsweise wie folgt: 'Herbert P. hat am 23.10. 1998 in der
Gemeindejagd Spielfeld die nicht im Wald jagende, bzw. nicht konret
gefährdende, außerhalb von Fütterungsanlagen oder Einstandsgebieten
befindliche Katze der Ingeborg S. beschossen und dabei das Tier
verletzt. Er hat hiedurch gegen ihm gemäß § 8 der Satzungen der
Steirischen Landesjägerschaft auferlegten Verpflichtungen das Ansehen
der Jägerschaft hochzuhalten, die Jägertradition zu wahren und die Jagd
im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes weidgerecht auszuüben, verstoßen
.. . .' Das 'Urteil' - Ausschluss für ein Jahr aus der Jägerschaft - gilt
beginnend mit der Rechtskraft der Erkenntnis des Disziplinarrates. Das
'Urteil' wird auch in der Jagdzeitschrift 'Der Anblick' veröffentlicht,
die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte ebenfalls ersetzen.
Für den Bezirksjägermeister eine richtige Entscheidung: 'Damit steht
fest, dass wir keine leeren Worte verlieren sondern wirklich
durchgreifen, wenn Verstöße passieren.' Überhaupt ist die Jägerschaft in
Sinne der Imagepflege um ein gutes Einverständnis mit der Bevölkerung
bemüht. Gesetzt wird vor allem auf Aufklärung, speziell bei
Hundehaltern. Im Bezirk Leibnitz wurde etwa eine spezielle Aktion
gestartet. 'Wir haben an gut sichtbaren Plätzen rund 300 Tafeln
aufgestellt, mit denen wir Hundebesitzer daran erinnern wollen, dass
auch Wildtiere ihre Ruhe brauchen. Sie werden außerdem gebeten, auf den
Wegen zu bleiben und ihre Hunde anzuleinen.' Die Kosten der Aktion in
Höhe von rund 45.000 Schilling haben die Jäger übrigens aus den eigenen
Säckeln berappt.
Gute Erfahrungen hat man auch mit einem eigenen Formblatt, das von der
Landesjägerschaft und dem Tierschutz gemeinsam ausgearbeitet wurde,
gemacht. Damit werden Hundehalter, deren Vierbeiner streunend oder
jagend gesehen werden, verständigt. Wobei sich auch der Tierschutz der
Sache annimmt, etwa um nachzusehen, ob Tiere richtig gehalten werden.
Graz, Dienstag 14. September 1999
http://www.kleine.co.at/kleine/19990914/Regional/Suedstmk/LB200cb8.html
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