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Ein Hallo an alle im Forum,
wir haben hier in Irmenach (Hunsrück) ein kleines Problem.
Ich habe eine Bekannte, die führt hier im Ort einen Gnadenhof für Hunde. Vor gut einem Jahr hat sie auf mein Anraten einen Westi Mischling an eine Familie in meiner Nachbarschaft abgegeben. Ich habe übrigens selbst einen Terrier Mischling vom Hof. Vor einigen Wochen bemerkten wir, dass der Westi (Henry) häufig nachts in einer fensterlosen Garage untergebracht war. Schließlich viel uns auf, dass die Familie lange Spaziergänge unternahm, ohne Henry mitzunehmen und als Krönung des Ganzen durfte der Hund dann auch mal einen ganzen Tag in der Garage zubringen, da die Familie auf eine Konformation musste. Ich benachrichtigte die Leiterin des Gnadenhofes. Diese wollte am selben Tag die Leute zur Rede stellen, bekam jedoch die Tür vor der Nase zugeschlagen. Sie durfte sich nicht, wie das im Vertrag nachzulesen ist, vom Wohlergehen des Hundes überzeugen. Mittlerweile ist die ganze Angelegenheit vor Gericht und ich muss demnächst eine Aussage machen. Der Anwalt hat der Besitzerin des Hofes keine Hoffnung gemacht.
Nun meine Frage: Was nutzen denn die Tierschutzverträge, wenn man im Notfall doch keine Handhabe gegen Vertragsverletzungen hat? Hat einer im Forum schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Herzl. Grüße Sabine
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