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28.05.01 -- Sabine Müller

RE: Tierschutzverträge














Also, das mit der 5 Meter Laufleine finde ich auch besser, als den Hund vor lauter Angst überhaupt nicht laufen zu lassen. Ich kenne eine Frau, die läuft auch immer mit einer riesen Rolle herum, an deren Ende ein großer schwarzer Hund läuft.
Henry hat nicht einmal eine Laufleine. Auch er darf nie frei laufen, außer wenn die Frau des Hauses sich erbarmt und mal eine halbe Stunde mit dem Hund raus geht.
Der Leiterin des Gnadenhofes wurde von einem Anwalt gesagt, dass ihre Verträge vor Gericht wahrscheinlich keine Geltung haben werden, da sie nur eine Privatperson ist und nicht wie zum Beispiel Tierheime, eine Firma.
Thema: Tierschutzverträge


 
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