ich kann mich da Sabine Scharf weitestgehend nur anschließen. Auch wir haben für unser Ex-Tierheimler Schutzverträge, in denen aus iesen Gründen steht, dass die Tiere weiterhin dem Tierheim gehören.
Aber unter Umständen habt Ihr vor Gericht doch mehr Chancen, denn seid dem 2.Mai ist einiges zur Haltung von Hunden im Bundesgetzblatt detaillierter geregelt, z.B. das Unterbringen in Räumen mit, bzw. ohne Tageslicht.