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hallo sabine,
das problem bei den meisten abgabeverträgen von tierheimen/hilfen ist, daß sie übereignungsverträge machen.
somit geht das tier in das eigentum der übernehmer über und das eigentumsrecht ist mit das stärkste in deutschland. solange der eigentümer nun nicht gegen das tierschutzgesetz verstößt, kann er mit dem tier machen was er will.
es sei denn, man hat glück und landet bei einem richter, der sich auch im tierschutz engagiert oder aber die ansicht der tierschützer teilt.
aus diesem grund sind vor jahren, viele tierheime und tierhilfen dazu übergegangen, keine übereignungen mehr zu machen. statt dessen geben sie das eigentum, laut vertrag nicht mehr an den neuen besitzer ab sondern behalten es.
bei vielen heißt der vertrag deshalb pflegevertrag.
somit hat man vor dem gesetz eher das recht seinen hund zurückzuholen. und die leute sind auch schneller bereit, daß tier wieder herauszugeben und sich überprüfen zu lassen.
mit einem pflegevertrag kann man, wenn man den passus aufgeführt hat, sein tier vom grundstück holen, bis zu klärung der sachlage.
das erspart einen langen prozeß und eine eventuelle lange qual für das tier.
viele grüße
sabine
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