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14.12.00 --
Gaby Fornari
Hündin,beschlagnahmt und an Ort und Stelle getötet,vor den Augen Ihres 5 Jährigen Sohnes
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Hallo Zusammen ,
es ist für mich Unverständlich wie eine Ärztin so reagieren kann,das der kleine Hund gestorben ist finde ich schrecklich,aber man hätte doch erst mal feststellen müssen warum,wieso weshalb,aber leider wird erst getötet und dann Nachgeforscht,auch wenn ich weiß das seit der LHV alles Möglich ist sollte jeder aufpassen,deshalb mein Tip,vertraue nie einem Deinen Hund an ,gerade wenn es sich um eine Behördliche Person handelt,
Grüße Gaby
http://www.hug-berlin.de/
Berlin, 6. Dezember 2000 - Huendin beschlagnahmt und an Ort und
Stelle getoetet
Die Geschichte der Stafford-Mastiff-Huendin Gina
"Sie hat es vor den Augen meines 5-jaehrigen Sohnes gemacht"
Am 6. Dezember 2000 wurde die Stafford-Mastiff-Huendin Gina von
einer Berliner Amtstieraerztin in Begleitung der Polizei aus der
Wohnung ihrer Halterin herausgeholt, beschlagnahmt und vor den Augen der
Halterin und ihres 5jaehrigen Kindes mit einer "Beruhigungsspritze"
getoetet.
Der Bericht ging Hund und Gesellschaft e.V. am 9.12.00 von der
betroffenen Hundehalterin zu. Sie bat uns, ihre Geschichte im
Orignaltext zu veroeffentlichen. Dieser Bitte kommen wir gerne nach.
Ginas Tod ist kein Einzelfall und er zeigt, mit welch rigorosen
Methoden die Berliner Hundeverordnung umgesetzt wird. Eine Art
"Rollkommando" vollstreckt an Ort und Stelle. Es ist skandaloes, dass
in einem solchen Fall der/die Halter/in nicht das Recht besitzt, den
Hund zunaechst weiteren Sachverstaendigen zur Begutachtung
vorzustellen (ggf. auf eigene Kosten!) und dass keine Zeugen gehoert
werden. Dass eine Amtsveterinaerin persoenlich einen Hund aus der
Wohnung des Halters holt und ihn, dem Bericht zufolge, noch an Ort und
Stelle toetet sowie den Leichnam beschlagnahmt, ist unseres Erachtens
ebenfalls ein rechtswidriges Vorgehen.
In diesem Zusammenhang machen wir auf das Merkblatt fuer
betroffene HundehalterInnen aufmerksam, in dem wichtige rechtliche
Ratschlaege fuer solche Faelle gegeben werden. Denn: Wenn es in
diesen Zeiten bei Hundehaltern an der Haustuer klingelt, ist es
wahrlich nicht immer der Weihnachtsmann.
Hier der Bericht:
"Mein Name ist Melanie Ohorn. Ich wohne in Berlin Tempelhof. Ich
habe einen fuenfjaehrigen Sohn und einen Bullterrier-Rueden namens
Carlos.
Es geht um unsere Stafford-Mastiff-Huendin Gina. Sie war 7 1/2
Jahre alt. Sie wurde am 6. Dezember 2000 gegen 18.10 Uhr von unserer
zustaendigen Amtstieraerztin umgebracht.
Gina befand sich bei meiner Mutter, als eine Nachbarin an der
Wohnungstuer klingelte. Meine Mutter und die Nachbarin unterhielten
sich bei offener Wohnungstuer im Treppenflur, als ein weiterer Nachbar
mit seinen zwei unangeleinten Yorkshireterriern die Treppe herunter kam.
Gina kam aus der Wohnung gelaufen und wollte, wie die Zeugen berichten,
mit dem kleinen Hund spielen.
Sie nahm den Yorkie im Genick hoch. Der kleine Hund gab dabei
keinen Laut von sich. Der Nachbar schrie Gina an und zog an ihrem
Halsband. Gina liess den Kleinen sofort los. Der kleine Hund blieb
weiterhin still. Als der Nachbar ihn auf den Arm nahm, pinkelte der
Kleine ihm auf die Hose.
Als ich spaeter zu meinem Nachbarn ging, um mit ihm ueber den
Vorfall zu sprechen, sagte er mir, dass sein Hund einen Genickbruch
erlitten habe.
Als ich zurueck zur Wohnung meiner Mutter wollte, stand die
Amtsveterinaerin in Begleitung der Polizei im Hausflur. Es war die
selbe Amtstieraerztin, die mir die Unbedenklichkeitsplaketten fuer
meine Hunde uebergeben hatte. Sie bat mich, meinen Hund sofort aus der
Wohnung meiner Mutter zu holen. Ich legte Gina den Beisskorb um und
nahm sie an die Leine. Die Amtsveterinaerin sagte, ich solle mit Gina
auf den Gehweg gehen. Als wir die Strasse ueberquerten, sagte sie mir,
ich wuerde meinen Hund nie wieder sehen, da er den Yorkie totgebissen
habe. Sie machte mich darauf aufmerksam, dass dies der zweite Vorfall
mit Gina gewesen sei.
Ich stritt dies ab, denn mein ehemaliger Ruede musste vor 4
Jahren einmal zu einem anderen Amtsveterinaer, weil es eine Beisserei
gegeben hatte. Ich hatte damals Gina auch mit dabei, musste auch sie
vorstellen. Gina jedoch war in diesen Beissvorfall nicht verwickelt
gewesen.
Die Amtsveterinaerin sagte auf dem Gehweg, sie werde Gina jetzt
eine Beruhigungsspritze geben. Ich lehnte dies ab, denn Gina sass artig
und schwanzwedelnd neben mir. Ich sollte ihr aber den Kopf festhalten,
damit die Amtstieraerztin Gina die Spritze verabreichen kann. Ich habe
geweint wie verrueckt und mein kleiner Sohn auch. Sie hat das alles vor
den Augen meines 5jaehrigen Sohnes gemacht.
Nachdem sie Gina die Spritze verabreicht hatte, brach mein Hund
zusammen. Ihre Beine knickten einfach weg. Warum bricht ein Hund wegen
einer (gar nicht notwendigen!) Beruhigungsspritze zusammen?
Ich musste Gina dann in den Kofferraum ihres Autos legen. Ich
fragte die Amtstieraerztin mehrere Male, was mit meinem Hund passiert
und wo er jetzt hinkommt. Sie antwortete mir darauf nicht, sondern
sagte, ich koenne am folgenden Tag, den 7. Dezember, ins Veterinaeramt
kommen. Mit diesem Satz stieg sie in ihr Auto und fuhr los.
Ich suchte am naechsten Tag in Begleitung einer Rechtsanwaeltin
das Buero der Amtsveterinaerin auf. Sie empfing uns unfreundlich. Ich
fragte sie, wo mein Hund sei. Sie antwortete, mein Hund sei tot. Ich
wollte meinen Hund sehen, wollte meinen toten Hund mitnehmen, um ihn
wenigstens zu beerdigen. Sie weigerte sich, meine tote Gina
herauszugeben. Auch weigerte sie sich, mir die Toetungsbescheinigung,
Leine und Halsband etc. zu uebergeben. Und sie wurde immer
unfreundlicher.
Dann fragte sie noch, wo mein anderer Hund jetzt sei. Ich
antwortete, dies ginge sie nichts an. Sie grinste nur. Als ich sie
fragte, weshalb sie das wissen moechte, grinste sie wieder. Ich lief
dann auf den Flur hinaus, weil meine Emotionen mit mir durchgingen. Ich
heulte und schrie, warum sie meinen Hund umgebracht hat!
Erst nachdem ich mich beruhigt hatte, betrat ich wieder ihr Buero
und fragte sie nochmals, weshalb sie meinen Hund getoetet hat. Sie
antwortete, meine Gina haette einen Hund totgebissen (was nach Aussage
des von seinem Halter hinzugezogenen Tierarztes nicht stimmt). Sie hat
sich nur auf die Aussagen des geschaedigten Hundehalters verlassen. Sie
hat weder die Zeugen gehoert, noch die Stellungnahme des Tierarztes
eingefordert. Dieser hatte mir gesagt, der kleine Hund habe keinerlei
aeussere Verletzungen erlitten. Er kann an Genickbruch oder auch an
einem Schock oder Herzversagen verendet sein. Eine genaue Todesursache
koenne nur durch eine Obduktion festgestellt werden.
Ich fuhr am gleichen Tag in Begleitung meines Freundes noch einmal
zur Amtsveterinaerin ins Buero. Nochmals bat ich sie um die Freigabe
meiner toten Gina und ihrer Papiere. Sie antwortete, der Hund sei
sichergestellt. Erst nach mehrmaligem Nachfragen, fuegte sie hinzu,
mein Hund sei auf dem Weg in die Tierverwertungsanlage. Auch weigerte
sie sich weiterhin, mir die Papiere zu uebergeben.
Ich antwortete, dass ihr Verhalten und die Toetung meines Hundes
Konsequenzen haben werden und ich sie anzeigen wuerde. Sie sagte darauf
hin, wenn ich mich weiter so benaehme, wuerde sie dafuer sorgen,
dass ich ein generelles Hundehalteverbot bekaeme. Sie wuerde pruefen
lassen, ob ich in der Lage sei, mit meinem zweiten Hund, dem
Bullterrier, ueberhaupt noch umzugehen.
Am darauffolgenden Tag erstattete ich bei der Polizei Anzeige
gegen die Amtsveterinaerin wegen Noetigung, Unterschlagung und
Sachbeschaedigung. Ebenso habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
sie eingeleitet.
Mein kleiner Sohn wird jetzt aerztliche/psychologische Hilfe
benoetigen, denn er schreit und weint die halbe Nacht. Er hat alles mit
angesehen und er versteht nicht, warum unser lieber Hund nicht mehr
wiederkommt. Er ist doch mit Gina gemeinsam aufgewachsen."
Melanie Ohorn,
Berlin, 9. Dezember 2000
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