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14.12.00 -- wolverine

RE: Hündin,beschlagnahmt und an Ort und Stelle getötet,vor den Augen Ihres 5 Jährigen Sohnes














mal abgesehen von thema....
die veterinärin hätte den hund auch unter normalen umständen nciht herausgeben dürfen, weil es verboten ist, denn hund selbst zu beerdigen. sie ist lt. gesetz dazu verpflichtet, denn kadaver der tierverbrennung zu übergeben.

sonst möchte ich dazu nichts sagen, weil du meine meinung zu solchen postings kennst.

wolv
Thema: Hündin,beschlagnahmt und an Ort und Stelle getötet,vor den Augen Ihres 5 Jährigen Sohnes


 
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