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09.12.99 -- Ulrike Müller

Mietrecht














Hallo!

Kennt sich hier jemand mit Rechtsfragen aus? Wir waren bis vor kurzem auf Wohnungssuche - ich wollte meinen Hund natürlich gerne mitnehmen, was sie sich als sehr schwierig gestaltete. Naja, jetzt wohnen wir im Studentenwohnheim und da steht natürlich im Mietvertrag "Haustiere verboten". Mein Hund wohnt jetzt bei meinen Eltern, die allerdings nicht üppig viel Zeit für ihn haben. Letztens hat eine Kommilitonin von mir eine Wohnung gefunden, wo sie ihre beiden Hunde mitnehmen kann. Sie erzählte mir man müßte beim Vermieter gar nich angeben, daß man Haustiere besitzt, wenn man sich um die Wohnung bewirbt. (Weil man dann fast auutomatisch benachteiligt wird) Ist das wahr? Jemand anders erzählte mir, daß man das Recht hätte Tiere zu halten, auch wenn im Mietvertrag was anderes steht. Wieder wo anders hab ich gehört Kleintiere dürfte man überall halten, bei Hund muß man sich schon mit dem Vermieter einigen...wie ist das denn nun? Darf ich am ende doch einen hund halten, obwohl im Mietvertrag was anderes steht?

Bin für jede Antwort dankbar!

Grüße

Ulrike aus München
  9.12.99Mietrecht   Ulrike Müller  
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