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10.12.99 -- Amelie

RE: Mietrecht














Hallo, Ulrike 1 Also wenn steht : "Haustiere verboten" ist das unwirksam, weil damit ALLE Tiere, z.B. auch Wüstenrennmäuse und Fische verboten wären. Das ist unzulässig. Wenn aber "Hunde- und Katzenhaltung" verboten ist, gilt das leider für jeden , der dort einen Vertrag abgeschlossen hat. Allerdings gibt es dazu auch Ausnahmen : 1: nach gängiger Rechtsprechung werden Yorkie''s trotzdem erlaubt, weil sie nur Hamstergröße haben und weder laut Kläffen noch die Wohnung unzumutbar abnutzen können. 2: Hundehaltung ist verboten, aber dennoch wohnen in der Mietanlage bereits genehmigte bzw. geduldete Hunde. Ein geduldeter Hund gilt als genehmigt, wenn er seit mind. 3 (?) Monaten dort wohnt und das dem Vermieter bekannt ist, ohne daß er dagegen tätig wurde. Dann muß Dein Hund ebenfalls genehmigt werden , weil Du sonst unzulässig benachteiligt werden würdest. 3: Hundehaltung ist verboten, aber Du kannst eine individuelle Tierhaltergenehmigung mit dem Vermieter vereinbaren (so ist das bei uns). Diese gilt dann jeweils nur für das eine Tier, ist also nicht übertragbar. Sie gilt solange, wie sich Anwohner nicht über das Tier (berechtigt) beschweren und bis zum Tod des Tieres. Dabei ist der Vermieter aber nicht begründungspflichtig. Er kann also durchaus den Zwergpudel nebenan genehmigen, aber der Meinung sein, daß ein Schäferhund nicht tragbar für eine Wohnung ist und eine zu große Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit für die anderen Mieter darstellt (Treppenhaus / Angst vor großen Hunden etc.). In diesem Fall kannst Du zwar an die Gleichbehandlung appellieren, hast aber juristisch keine Anspruch darauf. Wenn Du unerlaubt mit Deinem Hund in der Wohnung lebst, hat der Vermieter das Recht, Dir FRISTLOS zu kündigen !!! Also lies den Mietvertrag genau und versuche, mit dem Vermieter freundlich zu verhandeln. Wenn er nicht will, bleibt Dir nichts anderes übrig, als eine andere Wohnung zu suchen. Liebe Grüße, Amelie
Thema: Mietrecht


 
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