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10.12.99 -- Ulrike Müller

RE: Mietrecht














Hallo Gudrun, Karin, Andy + Anna und Amelie!

Erstmal Danke schön für eure Ratschläge! Was mich auf meiner Wohnungssuche so genervt hat, war folgendes: Ich finde eine passende Anzeige, rufe dort an, und frage dann eben auch ob man dort einen Hund halten darf. Die meisten haben zurückgerfragt was für einen Hund ich habe. Als sie hörten es sei ein größerer (Labrador-Mix) sagten sie man dürfe keine halten. Somit habe ich die Wohnung meistens nicht mal besichtigt.

Das ist doch ungerecht. Einmal hatte ich echt eine nette Frau am Telefon, die meinte bei ihr dürfe man natürlich Hunde halten. Als ich die Wohnung angeschaut hatte, mußte man eine Selbstauskuft abgeben und eben auch eventuelle Haustiere angeben. Die Vermieterin sagte etwa 60 Leute hätten bei ihr angerufen - da nehmen die doch viel lieber einen Mieter ohne Hund als mit, oder? Hätte ich also gesagt, ich habe keine Haustiere, hätte ich vielleicht größere Chancen gehabt.

Wenn nun also im Mietvertrag steht, es dürfen keine Haustiere gehalten werden, darf ich aber trotzdem ein Aquarium haben oder Meerschweinchen (o.ä.) halten, hab ich das richtig verstanden? Nur eben keine Hunde oder Katzen.

Unser Vermieter ist das Studentenwerk München, ich denke nicht daß die mit sich reden lassen, wegen Hundehaltung. Aber es tröstet mich schon, daß ich weiß, ich darf meinen Hund schon mal ne Woche holen, falls meine Eltern mal in den Urlaub fahren oder so.

Grüße,

Ulrike
Thema: Mietrecht


 
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