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10.12.99 -- Andy + Anna

RE: Mietrecht














Moin Ulrike. Wenn vom Anfang an im Mietvertrag gestanden hat, dass Haustiere verboten sind, musst du dich leider daran halten. Du hast ja sicherlich den Vertrag gelesen, bevor du ihn unterschrieben hast. Leider haben viele Vermieter schlechte Erfahrungen mit Tieren gemacht, oder haben einfach nur Angst vor Hunden. Bei uns war es so, dass wir grundsätzlich einen Hund halten durften. Alledings mit Absprache. Dadurch wollte unser Vermieter nur unstimmigkeiten unter den Mietern vermeiden. Er selbst hat einen Husky. Ist allerdings nichts im Vertrag vereinbart, kannst du einen Hund halten. Was anderes ist es, wenn ein Hund zu Besuch kommt. Das kann dir dein Vermieter nicht verbieten. Der Hund darf soweit ich weiß sogar 21 Tage zur Pflege bei dir bleiben. Wenn du deinen Hund halten willst, würde ich dir raten, suche dir eine Wohnung, wo das darfst. Vor Gericht würdest du auf jeden Fall den kürzeren ziehen.
Thema: Mietrecht


 
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