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10.04.02 -- Siggi Kuipers

Hunde müssen draußen bleiben




















Hunde müssen draußen bleiben


Rimsting (th) - Für Hundebesitzer kann es ab Mitte April in Rimsting ziemlich teuer werden - und zwar dann, wenn sie mit ihren treuen Freunden, mögen sie auch angeleint sein, weiterhin durch öffentliche Anlagen spazieren. Die Gemeinde verabschiedete eine entsprechende Satzung. An der Strandanlage wird ein Hundeverbotsschild aufgestellt. Wer es nicht befolgt, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen, die von der Ermahnug bis zu einem Bußgeld von maximal 500 Euro reicht.


«Die Gemeinde ist nicht grundsätzlich gegen Hunde, aber bezüglich der Kotproblematik muss etwas getan werden», so Bürgermeister Florian Hoffmann. Appelle an die Vernunft der Hundebesitzer seien bisher praktisch wirkungslos geblieben. Hoffmann erinnerte an die immer wieder vorgetragenen Beschwerden von Bürgern, Landwirten und Jägern.

Nach reiflicher Überlegung und gründlicher Vorberatung habe die Gemeinde sich nun zu Beginn der Freizeitsaison dazu entschlossen, gegen die Hundeproblematik etwas zu tun. Verbotsschilder gegen das Mitführen von Hunden in öffentlichen Anlagen, wie Friedhöfen und Kinderspielplätzen sowie für die Badewiese in Westernach, habe es bisher schon gegeben, äußerte der Bürgermeister. Diese seien bisher aber ohne rechtliche Grundlage gewesen und die Gemeinde habe bloß an die Vernunft der Hundehalter appellieren können.

«Jetzt kann mit Bußgeldbescheid gegen unverbesserliche Hundebesitzer vorgegangen werden», erklärte Hoffmann. Für die gemeindlichen Flächen wie die Spielplätze am Gartenweg, Föhrenstraße und Turnhalle, die Bolzplätze an der Nordstraße und in Greimharting, der Schulhof, der Kindergarten Greimharting, die Friedhöfe in Rimsting und Greimharting und der Sportplatz in Westernach gelte die Satzung nach der Gemeindeverordnung über das Verbot des Mitführens von Hunden ganzjährig.

Die Badewiese (Strandanlage Westernach) sei jedoch im Besitz des Freistaates Bayern. Dafür sei eine rechtswirksame Verfügung nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erlassen worden. Das Verbot, die Anlage mit Hunden zu betreten (auch wenn sie angeleint sind), ist dort von Mitte April bis 30. September befristet.

Der Bürgermeister erläuterte dazu, dass die Anlage bei Badewetter dicht belegt sei von Erholungssuchenden. Dazwischen würden Hunde liegen oder frei herumlaufen. Auch Hunde größerer Gattung seien oft nicht angeleint. Zum Teil werde die Wiese auch von ihnen verunreinigt.

Hoffman wies darauf hin, dass der Zugang zum See im Bereich der Badewiese nur an wenigen Stellen möglich sei. Hier würden Hundebesitzer ihre Vierbeiner schwimmen lassen. Nach dem Bad schüttelten sich die Hunde häufig ab und beschmutzten dabei Erholungssuchende.

In der Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim wird aus seuchen- und hygienischen Gründen dringend geraten, die Mitnahme und das Baden von Hunden an der Strandanlage Westernach zu untersagen. Das Gesundheitsamt wies dabei auf die Infektionsgefahr durch Fäkalien der Hunde, auf Allergien durch Kontakt mit deren Haaren und die Belästigung und Gefährdung der Badenden hin. Besonders, so das Gesundheitsamt, müsse verhindert werden, dass durch Hundekot Krankheiten übertragen werden oder Kleinkinder von Hunden gebissen werden.

Dem Hundebesitzer, so war sich der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung einig, könne zugemutet werden, während der Badesaison sein Tier nicht gerade da unterzubringen, wo viele andere Menschen Erholung in möglichst ungestörter und sauberer Umgebung suchen. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe bei einer Güterabwägung betont, dass das Interesse der Allgemeinheit wichtiger sei und das Grundrecht auf Erholung in freier Natur bei Mitführen von Hunden eingeschränkt werden könne.






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