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Sachsen-Anhalt Pressemitteilung vom 13.07.2000

Innenminister Püchel:
"Landesweite Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden tritt am 17. Juli 2000 in Kraft"
Neben Zucht- und Handelsverbot werden auch Leinenzwang sowie Maulkorbpflicht geregelt
Nach Auskunft von Innenminister Dr. Manfred Püchel tritt die neue Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden mit Wirkung vom 17. Juli 2000 in Kraft.

Vom kommenden Montag an schafft, so Püchel, diese Gefahrenabwehrverordnung eine landesweite Regelung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und verbietet die Zucht, das Kreuzen und den Handel mit den folgenden drei Rassen:

American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier.
Obendrein müssten diese Hunderassen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Der Leinenzwang und die Maulkorbpflicht gilt u. a. auch in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern. Verstöße gegen die Verordnung können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet werden.

Püchel: "Die Einhaltung der Verbote ist mit Inkrafttreten der Verordnung ohne zeitlichen Verzug flächendeckend zu überwachen und mit aller Entschiedenheit durchzusetzen. Dabei werden die zuständigen Verwaltungsbehörden der Gefahrenabwehr und die Polizei eng zusammenarbeiten." Ein koordiniertes bzw. gemeinsames Vorgehen von Verwaltungsbehörden und Polizei sei dabei sicherzustellen.

Der Minister wies die Kommunen ausdrücklich auf die rechtliche Möglichkeit gemäß § 3 der neuen Verordnung hin, entsprechend den örtlichen Verhältnissen weitergehende Regelungen zu schaffen. Er forderte die Kommunen auf, von dieser Ermächtigung im erforderlichen Umfang zeitnah Gebrauch zu machen, um insbesondere den Leinenzwang auch für andere Hunderassen den jeweiligen örtlichen Bedingungen entsprechend anzuordnen. Dabei gelte, dass alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung stets so zu treffen sind, dass Gefahren durch gefährliche Hunde auch im Einzelfall ausgeschlossen würden.

Püchel: "Durch die neue Verordnung wird der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden deutlich erhöht." Der Minister mahnt zugleich eine sachliche Diskussion und einen zielgerichteten Handlungsweg an. Es gelte ohne Hysterie wirkungsvolle und rechtlich fundierte Regelungen zu treffen, die gefährliche Hunde aus dem Verkehr ziehen. Es müssten aber auch die Halter, die verantwortungsvoll mit ihren Hunden umgingen, eine faire Chance bekommen

 

 
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