Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 404/00 vom 04.07.2000
Innenminister Püchel erlässt neue Kampfhundeverordnung
Innenminister Dr. Manfred Püchel hat in der heutigen Kabinettssitzung die neue Kampfhundeverordnung vorgelegt, die bereits in wenigen Tagen in Kraft treten wird. Die Verordnung schafft eine Regelung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und verbietet die Zucht, das Kreuzen und den Handel mit den Rassen:
- American Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier sowie
- Staffordshire Bullterrier.
Darüber hinaus müssen diese Hunderassen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Der Leinen- und Maulkorbzwang gilt u. a. auch in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern.
Verstöße gegen die Verordnung können vorerst als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM geahndet werden.
Püchel: "Wir werden entschieden gegen den verantwortungslosen Umgang mit gefährlichen Hunden vorgehen." Der Minister appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter und wies darauf hin, dass Polizei und zuständige Behörden in enger Zusammenarbeit die Verordnung flächendeckend konsequent und entschlossen umsetzen werden.
Püchel: "Geltendes Recht muss notfalls auch mit Sanktionen durchgesetzt werden, um Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren." Rasches und effizientes Handeln sei erforderlich. Hierfür sei auch die Mithilfe der Bevölkerung wichtig. Püchel wies die Kommunen ausdrücklich auf die rechtliche Möglichkeit hin, entsprechend den örtlichen Verhältnissen weitergehende Regelungen zu schaffen. Er forderte die Kommunen auf, von dieser Ermächtigung im erforderlichen Umfang zeitnah Gebrauch zu machen, um insbesondere den Leinenzwang auch für andere Hunderassen den jeweiligen örtlichen Bedingungen entsprechend anzuordnen.
Parallel zu den Sofortmaßnahmen arbeitet die Landesregierung an einem Gesetz, das eine Reihe von schärferen Bestimmungen zum Führen und Halten von gefährlichen Hunden enthalten wird und bereits Ende dieses Jahres in Kraft treten soll.
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