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Re: Schwanz ab contra Kastration














Hallo Volker,

Du schreibst:

[...]

Mein Lieblingsthema: Tierschutzgesetz. Schau'n mer mal, z.B. http://www.bml.de/tierschutz/gesetz/04_06.htm :

§6 TSchG:

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen
oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
[...]

Das meintest Du wohl. Aber ... weiterlesen:

(1) [...] Das Verbot gilt nicht, wenn [...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder -
soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur
weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Bei der Kastration ist somit durch die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung die Legitimation schon gegeben.

Gruß

Michael Stiefler

11.6.99Re: Schwanz ab contra Kastration   
11.6.99Re: Schwanz ab contra Kastration   


 
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