Hallo Volker,
Du schreibst:
[...]
Mein Lieblingsthema: Tierschutzgesetz. Schau'n mer mal, z.B.
http://www.bml.de/tierschutz/gesetz/04_06.htm :
§6 TSchG:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von
Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen
oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
[...]
Das meintest Du wohl.
Aber ... weiterlesen:
(1) [...] Das Verbot gilt nicht, wenn
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder -
soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur
weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Bei der Kastration ist somit durch die Verhinderung
der unkontrollierten Fortpflanzung die Legitimation
schon gegeben.
Gruß
Michael Stiefler
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