Am Sun, 06 Jun 1999 13:13:51 +0200, schrieb Hexchen
«Hexchen@bigfoot.de» :
Auch wenn es wenig gefällt:
Im Schadenfall, Radfahrer fällt hin und bricht sich die Knochen oder
ähnliches, dürfte dem Hundehalter zumindest eine erhebliche Mitschuld
angelastet werden. Der Gesetzgeber ist dort ziemlich unerbittlich.
Als Auszug:
......
Nur der Tierhalter ist schadenersatzpflichtig
Wird durch ein Tier ein Schaden angerichtet, so ist nach § 833 BGB
der Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet. Wer für den
Tierhalter die Führung oder Aufsicht über ein Tier durch Vertrag
übernimmt, haftet nach § 834 BGB in ähnlicher Weise.
......
Weiter Rechtsentscheide finden sich in der Datenbank:
http://www.jurat.de
Stichwort: Tierhalterhaftung
Kommt es also mal zu Schadenersatzforderungen, dann sehen wir
Tierhalter meist recht alt aus und ich würde nicht darauf bauen einen
tierfreundlichen Richter oder eine Richterin anzutreffen
Also ist es kein Wunder wenn Radfahrer eine 'dicke Lippe' riskieren
dürfen :-(
Tschüß
Heino te Laak
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