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Re: Rücksichtnahme nur für Hundehalter?














Am Sun, 06 Jun 1999 13:13:51 +0200, schrieb Hexchen «Hexchen@bigfoot.de» :

Auch wenn es wenig gefällt:

Im Schadenfall, Radfahrer fällt hin und bricht sich die Knochen oder ähnliches, dürfte dem Hundehalter zumindest eine erhebliche Mitschuld angelastet werden. Der Gesetzgeber ist dort ziemlich unerbittlich.

Als Auszug: ......
Nur der Tierhalter ist schadenersatzpflichtig Wird durch ein Tier ein Schaden angerichtet, so ist nach § 833 BGB der Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet. Wer für den Tierhalter die Führung oder Aufsicht über ein Tier durch Vertrag übernimmt, haftet nach § 834 BGB in ähnlicher Weise. ......
Weiter Rechtsentscheide finden sich in der Datenbank:

http://www.jurat.de

Stichwort: Tierhalterhaftung

Kommt es also mal zu Schadenersatzforderungen, dann sehen wir Tierhalter meist recht alt aus und ich würde nicht darauf bauen einen tierfreundlichen Richter oder eine Richterin anzutreffen Also ist es kein Wunder wenn Radfahrer eine 'dicke Lippe' riskieren dürfen :-(

Tschüß Heino te Laak
14.6.99Re: Rücksichtnahme nur für Hundehalter?   


 
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