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29.10.99 --
A. + G.
hund getötet
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liebe ng,
ich bin zwar erst einige tage in eurer ng, aber ich habe gemerkt, das sich
schon einige spezialisten in sachen tierschutz unter euch befinden.
meine frage wäre: am diensttag den 26.10 stand in der bild-zeitung (nicht
alles ist gelogen) dass ein familien-vater der nach der arbeit nach hause
kam, sich von dem mischling seiner 2 kinder (der hund ca 10 monate alt) so
belästigt fühlte (OT BILD: der hund sprang ihn freudig an und bellte) das
er ihn aus dem 3 stock aus dem fenster warf. der hund verstarb darauf
qualvoll. zur polizei sagte er schließlich, er habe am fenster gestanden
mit dem hund auf dem arm, und der sei dann selbst, im spieldrang oder auch
weil er übermütig war, aus dem fenster gesprungen. es wurde ein verfahren
im sinne des tierschutzgesetzes eingeleitet.
was hat ein solcher, sorry, ARSCH für eine strafe, wenn überhaupt, zu
erwarten?
ist ein hund im sinne des gesetzgebers wirklich eine 'SACHE'?
vielleicht kann sich jemand dazu äußern, oder hat das auch gelesen.
wie gesagt, mich würde nur das strafmass interessieren, was so ein
tiermörder laut dem tierschutzgesetz zu erwarten hat. vielleicht hat jemand
auch einen link? vielleicht kann man dieses gesetz auch online im netz
nachlesen?
gruss
gerd
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