Hallo, es schrieb A. + G. :
Nochmals herzlich willkommen, lieber Gerd.
Deine Angaben aus der Bildzeitung wurden auch von einem TV-Sender
dargeboten. Dabei handelt es sich IMO nicht um einen Mischling sondern um
einen Rassehund (glaube Labrator ? süßes Foto wurde gezeigt).
Lt. Aussagen des Vaters habe er den Hund (mit dem er eigenen Angaben zufolge
kein nettes Verhältnis hatte) hoch gehoben. Durch einen Sprung von ihm weg
habe sich das Tier aus seinen 'Klauen' befreien wollen und sei dabei
unglücklicher Weise in Richtung offenes Fenster gesprungen ;-)(
Die Polizei ist anderer Ansicht und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen
Tötungsdelikt.
Wenn ich mich noch recht erinnere kommt bei klarer Beweislage eine gewaltige
Geldbuße, bzw. eine Freiheitsstrafe von sicherlich mehr als einem Jahr auf
den 'Vater' zu.
Nein.
Nach der neuen Gesetzgebung wird ein Tier als ein Wesen und nicht mehr als
Sache betrachtet.
Ich denke auch; sollte diese Sache weiter verfolgt und bewiesen werden, hat
der vermutliche Täter sehr schlechte Karten. Gerichte neigen inzwischen zu
Strafen im Grenzbereich wenn es um Tierquälerei schlechthin geht.
Mit Genugtuung ist auch hier endlich ein Sinneswandel in der Gesetzmäßigkeit
eingetreten.
Ich hoffe, Gerd, ich konnte Dir mit meinem wenigen Wissen weiter helfen.
Sollte ich in dieser Richtung was erfahren, werde ich es hier
veröffentlichen.
Rolf
Gruß
KLRCa.