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29.10.99 -- Simone Corbach

Re: hund getötet














Jutta Wiegmann «raju.wiegmann@t-online.de» schrieb in im Newsbeitrag: 7vcilb$tao$1@news07.btx.dtag.de... Tageszeitung u.a. für nicht mehr der Täter rechnen kann! Hallo, laut Gesetz _kann_ er wirklich bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bekommen. Kann- mir ist aber noch kein Fall bekannt, wo dieses Strafmaß auch Angewand wurde. In den meisten Fällen wird eine Geldstrafe so um 1000 bis 2000 Mark verhängt und mit etwas Glück ein Hundehaltverbot für den Mann ausgesprochen. Vielleicht, aber nur vielleicht wird in diesem Fall etwas härter geurteilt, wenn die Presse an der Sache dran bleibt( damit täte Bild mal was gutes). Das Gesetz an sich ist ja gut, das Strafmaß meiner Meinung nach angemessen, es wird nur zu selten bis nie angewand. Die Regel sind wirklich, 1000 Mark Geldstrafe und eventuell ein Haltungsverbot für den Betreffenden. Gruß Simone
Thema: hund getötet


 
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