Jutta Wiegmann «raju.wiegmann@t-online.de» schrieb in im
Newsbeitrag: 7vcilb$tao$1@news07.btx.dtag.de...
Tageszeitung u.a. für
nicht mehr
der Täter
rechnen kann!
Hallo,
laut Gesetz _kann_ er wirklich bis zu zwei Jahre
Freiheitsstrafe bekommen. Kann- mir ist aber noch kein Fall
bekannt, wo dieses Strafmaß auch Angewand wurde. In den
meisten Fällen wird eine Geldstrafe so um 1000 bis 2000 Mark
verhängt und mit etwas Glück ein Hundehaltverbot für den
Mann ausgesprochen. Vielleicht, aber nur vielleicht wird in
diesem Fall etwas härter geurteilt, wenn die Presse an der
Sache dran bleibt( damit täte Bild mal was gutes). Das
Gesetz an sich ist ja gut, das Strafmaß meiner Meinung nach
angemessen, es wird nur zu selten bis nie angewand. Die
Regel sind wirklich, 1000 Mark Geldstrafe und eventuell ein
Haltungsverbot für den Betreffenden.
Gruß Simone