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27.07.01 -- Sandra/Rexi

Antwort vom Ordnungsamt wegen Anleinpflicht














für alle die es interessiert..


*Anleinpflicht besteht für Ihren Hund überall in bebautem Gebiet und auf
bewirtschafteten Flächen (z.B. Parkanlagen).

In Naturschutzgebieten besteht ebenfalls grundsätzlich Anleinpflicht.

In Landschaftsschutzgebieten besteht grundsätzlich keine Anleinpflicht,
es sei denn, dass diese durch eine besondere Beschilderung gefordert
wird.

Ebenso besteht an Rhein und Ruhr keine Anleinpflicht, solange keine
spezielle Beschilderung diese vorschreibt.*




mh was verstehen die unter bebauten gebieten? brauch da nur 20m weiter win haus dran zu grenzen? aber ich denke ma diese wiese geht nun als parkanlage..führt ja ein weg mit schottersteinen lang und eine parkbank steht da :-(
und was ist nun der unterschied zwischen landschaftsschutz und naturschutz??

na ja wenigstens haben die uns rhein und rhur gelassen..obwohl ich bis dahin mind 30 min laufen muss..aber besser als nix

ach ja habe gestern noch erfahren das auf dieser wiese seit letztes jahr schjon kontrolliert wird es aber selbst den leuten die kontrolliert haben nicht interessiert hat ob der hund auf dieser wiese lief....es muss sich aber einer beschwert haben..warum weiss ich nicht ..

gruss
Sandra



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